bezeichnet, genau genommen, den die Wiedergeburt erzeugenden oder Charakter und Geschick der Wesen beeinflussenden heilsamen oder unheilsamen Willen (kusala- oder akusala-cetanā) sowie die damit verbundenen Geistesfaktoren. Dieser karmische Wille (kamma-cetanā) äußert sich in körperlichen Taten (kāya-kamma), in Worten (vacī-kamma) oder bloß in Gedanken (mano-kamma).

Karma bedeutet also keineswegs das Ergebnis des Wirkens, oder gar das Schicksal von Menschen oder ganzen Völkern, wie unter dem Einflusse der Theosophie die beinahe allgemeine Auffassung im Westen ist.

»Den Willen (cetanā), ihr Mönche, bezeichne ich als die Tat (cetanāham bhikkhave kammam vadāmi), denn mit dem Willen wirkt man die Tat in Werken, Worten und Gedanken . . .

Es gibt Taten, ihr Mönche,

Dreierlei aber ist das Ergebnis der Taten: entweder bei Lebzeiten reifend oder in der nächsten Geburt, oder bei einer späteren Gelegenheit . . .« (A.VI.63).

»Gier, ihr Mönche, ist ein Entstehungsgrund der Taten, Haß ist ein Entstehungsgrund der Taten, Verblendung ist ein Entstehungsgrund der Taten . . .« (A.III.112, A.III.34, A.III.147) »Die unheilsamen Taten sind von dreierlei Art bedingt durch Gier, durch Haß oder durch Verblendung . . .«

»Töten . . . Stehlen . . . Geschlechtsvergehen . . . Lüge . . . Zwischenträgerei . . . rohe Rede . . . törichtes Plappern, ausgeübt, gepflegt und häufig betrieben, führt zur Hölle, zum Tierschoße, oder zum Gespensterreiche« (A.VIII.40).

Im umgekehrten Falle wird man im Himmel wiedergeboren; oder als Mensch wiedergeboren wird man langlebig sein, mit Gesundheit, Anmut, Einfluß, Reichtum, vornehmer Abstammung und Einsicht ausgestattet« (vgl. M. 135). -

Über die 10fache heilsame und unheilsame Wirkensfährte siehe kammapatha;

über die 5 höllischen ‘Taten mit unmittelbarem Ausgang' siehe ānantarika-kamma.

Mit Hinsicht auf die Zeit des Eintritts der Wirkung (vipāka) unterscheidet man, wie oben bereits angedeutet, dreierlei Karma:

Die ersten zwei Taten mögen ohne Karmawirkung bleiben, falls die zum Eintritt der Wirkung erforderlichen Umstände fehlen, oder falls sie infolge zu geringer Intensität durch das Übergewicht von entgegenwirkenden Tendenzen keine Wirkung zu erzeugen imstande sind; in diesem Falle nennt man sie ahosi-kamma, wörtl. ‘gewesenes Karma', d.i. wirkungsloses Karma.

Die dritte Art aber erzeugt bei gebotener Gelegenheit stets eine Wirkung; und solange der Daseinskreislauf dauert, wird diese Art des Kamma nicht zu einer wirkungslosen.

Nach den Kommentaren, z.B. Visuddhi XIX, gilt der erste karmische Impulsivmoment (kamma-javana; siehe javana) als das bei Lebzeiten reifende Karma, der 7. Impulsivmoment als das im nächsten Leben reifende Karma; die übrigen 5 Impulsivmomente aber gelten als das bei späterer Gelegenheit reifende Karma.

 Mit Hinsicht auf die Funktionen des Karma unterscheidet man:

(1) erzeugt bei der Wiedergeburt und während des Lebensfortganges die Daseinsgruppen.
(2) vermag keine Karmawirkung zu erzeugen, sondern diese bloß im Gange zu erhalten.
(3) unterdrückt die Karmawirkungen.
(4) zerstört ein schwächeres Karma und läßt nur seine eigene Wirkung zu.

 

Vgl. Vis. XVII.

Mit Hinsicht auf die Reihenfolge der Wirkung unterscheidet der Vis.:

 

  1. gewichtiges (garuka) Karma
  2. häufig geübtes (ācinna u. bahula) Karma
  3. sterbensnahes (maranāsanna) Karma
  4. aufgespeichertes (katattā) Karma

Das gewichtige und das häufig geübte (heilsame und unheilsame) Karma reift früher als das nichtgewichtige und das selten geübte. Das sterbensnahe, d.i. zur Sterbestunde in Gedächtnis tretende gute oder böse Karma, erzeugt die Wiedergeburt. In Ermangelung dieser drei erzeugt das aufgespeicherte Karma die Wiedergeburt.-

Ein wahres Verständnis der buddhistischen Karmalehre ist nur dem möglich, der einen tiefen Einblick in die Unpersönlichkeit (siehe anattā), u. Bedingtheit (siehe paccaya, paticcasamuppāda) aller Daseinsphänomene getan hat.

»Überall in allen den Daseinsformen zeigt sich einem solchen bloß das durch Verknüpfung von Ursachen und Wirkungen im Gange befindliche Geistige und Körperliche. Keinen Täter sieht er außerhalb der Taten, keinen die Karmawirkung Erfahrenden außerhalb der Karmawirkung. Daß aber die Weisen sich nur einer bloßen konventionellen Bezeichnung bedienen, wenn sie mit Hinsicht auf das Stattfinden einer Tat von einem ‘Täter' und beim Eintritt ihrer Wirkung von einem die karmische Wirkung ‘Erfahrenden' sprechen: das hat er in rechter Einsicht klar erkannt. Darum sagen eben die alten Meister:

Karma ist eine der 24 Abhängigkeitsbedingungen (siehe paccaya).

Über Karmawirkung siehe A.III.101.


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