In geistigen Dingen bestehende ‘Karmawirkung', nennt man jeden moralisch (d.h. karmisch) neutralen geistigen Zustand (z.B. körperlichen Schmerz, Sinnenempfindungen usw.), der die Wirkung ist einer früher begangenen heilsamen (kusala) oder unheilsamen (akusala) Tat (Karma) in Werken, Worten oder Gedanken.

Falsch ist die Annahme, daß sämtliche geistigen Phänomene und Vorgänge die Wirkungen früherer Taten (Karma) seien. Niemals z.B. sind karmisch heilsame und unheilsame Willenszustände die Wirkung früherer Taten, da sie eben selber Karma sind. Hierüber siehe titthāyatana, ferner Karma und Tab. I. -

Karmagezeugte körperliche Dinge aber nennt man nicht kamma-vipāka, weil dieser Ausdruck nur für geistige Phänomene zutrifft. Vgl. Kath. 162 (Guide, p. 80).


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