Anguttara Nikaya

4. Kapitel: upāli-vagga

A.X. 31 Zweck der Ordenssatzung

Der ehrwürdige Upāli sprach zum Erhabenen: »Aus wie vielen Gründen, o Herr, hat wohl der Erhabene seinen Jüngern die Übungsregeln (der Ordenszucht) vorgeschrieben und die Ordenssatzung vorgetragen?«

-»Aus zehn Gründen, Upāli, nämlich: 

(Vgl. A.II.201)


A.X. 31 II Hinderungsgründe für den Vortrag der Ordenssatzung

(Die Suttenzählung der Konzilsausgabe (ChS), die diesen Text als Nr. 32 zählt, weicht von derjenigen der PTS-Ausgabe und der ersten Auflage dieses Werkes ab.)

»Wieviele Hinderungsgründe für den Vortrag der Ordenssatzung (am Vollmonds- und Neumondstage) gibt es, o Ehrwürdiger?«

-»Zehn Hinderungsgründe, Upāli, nämlich: 

  1. Wenn ein Auszustoßender (*1) sich in der Versammlung befindet; 
  2. wenn die Untersuchung wegen eines Auszustoßenden noch schwebt; 
  3. wenn ein Nichtgeweihter (*2) in der Versammlung zugegen ist; 
  4. wenn die Untersuchung wegen eines Nichtgeweihten noch schwebt; 
  5. wenn ein dem Mönchsleben abtrünnig Gewordener (d.h. einer, der bereits aus dem Bhikkhu-Orden ausgeschieden ist) in der Versammlung anwesend ist; 
  6. wenn die Untersuchung wegen eines dem Mönchsleben abtrünnig Gewordenen noch schwebt; 
  7. wenn ein Kastrierter (*3) sich in der Versammlung befindet; 
  8. wenn die Untersuchung wegen eines Kastrierten noch schwebt; 
  9. wenn ein Nonnenschänder sich in der Versammlung befindet; 
  10. wenn die Untersuchung wegen eines Nonnenschänders noch schwebt. 

Das, Upāli, sind die zehn Hinderungsgründe für den Vortrag der Ordenssatzung.«


(*1) pārājiko, ein Mönch, der eine der vier mit Ausstoßung verbundenen Vergehen (pārājikā) begangen hat; diese sind: Menschenmord, Diebstahl, Begattungsakt, Vorgeben von höheren Fähigkeiten.

(*2) Einer, der nicht die Bhikkhu-Weihe (upasampadā) erhalten hat; also ein Novize (sāmanera) oder irgendein anderer, dem Orden (sangha) nicht Angehörender.

(*3) Kastrierte (Eunuchen) dürfen, offenbar wegen ihres Mangels an geistiger Entwicklung und Charakterfestigkeit, nicht in den Orden aufgenommen werden. Wurden sie aber dennoch aufgenommen, so müssen sie, sobald man sie als solche erkannt hat, wieder entlassen werden.


A.X. 32 Des Klosters verweisen

»Wieviele Eigenschaften, o Herr, muß ein Mönch besitzen, um zum Ausweiser (ausgestoßener Mönche) ernannt zu werden?«

-»Zehn Eigenschaften, Upāli. Welche zehn?

Diese zehn Eigenschaften, Upāli, muß ein Mönch besitzen, um als Ausweiser (ausgestoßener Mönche) ernannt zu werden.«


(*1) ChS: ubho attapaccatthike saññāpetum paññāpetum nijjhāpetum pekkhetum pasādetum.


A.X. 33-34 Der rechte Ordenslehrer

»Wieviele Eigenschaften, o Herr, muß ein Mönch besitzen, um die volle Mönchsweihe erteilen zu können - (34) um den 'Beistand' (siehe A.V.251 m. Anm.) (anderer Mönche) übernehmen zu können, um einen Novizen aufnehmen zu können?«

-»Zehn Eigenschaften, Upāli, muß er besitzen, nämlich:

Diese zehn Eigenschaften, Upāli, muß der Mönch besitzen, um die volle Mönchsweihe erteilen, den 'Beistand' übernehmen und einen Novizen aufzunehmen.«


A.X. 35 Ordensspaltung - I (Upāli)

»Von Ordensspaltung redet man, o Herr. Inwiefern aber, o Herr, gilt der Orden als gespalten?«

-»Da geben, o Upāli, 

Durch diese zehn Dinge aber lenken sie ab, leiten irre, verrichten getrennt die Ordenshandlungen, tragen getrennt die Ordenssatzung vor. Insofern, Upāli, gilt der Orden als gespalten.«


A.X. 36 Ordenseinigkeit - I (Upāli)

»Von Ordenseinigkeit redet man, o Herr. Inwiefern aber, o Herr, gilt der Orden als einig?«

-»Da, Upāli, 

Durch diese zehn Dinge aber lenken sie nicht ab, leiten nicht irre, verrichten nicht getrennt die Ordenshandlungen, tragen nicht getrennt die Ordenssatzung vor. Insofern, Upāli, gilt der Orden als einig.«


A.X. 37-38 Ordensspaltung- II (Ananda)

»Von Ordensspaltung spricht man, o Herr. Inwiefern aber, o Herr, gilt der Orden als gespalten?«

»Da geben, o Ananda,

-»Was aber, o Herr, erwirkt sich einer, der den einigen Orden spaltet?«

-»Eine für ein Weltzeitalter andauernde Strafe, Ananda.«

-»Worin aber, o Herr, besteht die für ein Weltzeitalter andauernde Strafe?«

-»Darin, daß er ein Weltzeitalter in der Hölle leidet.«

»Ein Ordensspalter für Äonen lang
gehört der Hölle an, der Abgrundwelt.
An Zwist erfreut, ergeben falscher Lehre,
irrt er vom Friedensziele immer weiter ab.
Wenn er den einigen Orden spaltet,
trifft ihn äonenlang die Höllenpein.«

A.X. 39-40 Ordenseinigkeit - II (Ananda)

»Von Ordenseinigkeit redet man, o Herr. Inwiefern aber, o Herr, gilt der Orden als einig?«

-»Da erklären, o Ananda,

-»Was aber erwirkt sich einer, der den entzweiten Orden wieder einigt?«

-»Er erwirkt sich göttlichen Lohn.«

-»Worin aber, o Herr, besteht der göttliche Lohn?«

-»Darin, daß er ein Weltzeitalter im Himmel frohlockt.«

»Ein Segen ist Eintracht im Orden der Jünger,
ein Glück, die Geeinten in Eintracht zu stützen.
Voll Freude an Eintracht, im Guten verharrend,
irrt nimmermehr ab man vom Friedensziel.
Wer da im Orden Einigkeit bewirkt,
erfährt äonenlang das Himmelsglück.«

(Die Gliederung und Zählung der Texte in ChS weicht hier ab.)


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