Anguttara Nikaya

24. Kapitel: āvāsika-vagga

A.V. 231 Der unwürdige Klosterbewohner

Mit fünf Eigenschaften behaftet, ihr Mönche, verdient der im Kloster lebende Mönch keine Verehrung. Welches sind diese fünf Eigenschaften?

(Ein Verehrung verdienender Mönch hat die fünf entgegengesetzten Eigenschaften.)


A.V. 232 Der beliebte Klosterbewohner

(Gleichlautend mit Text A.V.87)


A.V. 233 Eine Zierde des Klosters

Mit fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, ist der im Kloster lebende Mönch eine Zierde seines Klosters. Welches sind diese fünf?

Mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, ist der im Kloster lebende Mönch eine Zierde seines Klosters.

(Vollständiger Text in A.IV.22.)


A.V. 234 Eine Stütze des Klosters

Mit fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, ist der im Kloster lebende Mönch eine große Stütze seines Klosters. Welches sind diese fünf?

Er ist sittenrein . . .; wissensreich. . .; was zerbrochen und zerfallen ist, bessert er aus; trifft eine große Mönchsschar ein, Mönche aus verschiedenen Gegenden, so geht er zu den Hausleuten hin und spricht: »Eine große Mönchsschar, Verehrte, ist angekommen, Mönche aus verschiedenen Gegenden. Tut verdienstvolle Werke. Die Gelegenheit, Verdienstliches zu wirken, ist nun da!« Die vier Vertiefungen, die erhaben-geistigen, gegenwärtiges Wohl gewährenden, die gewinnt er nach Wunsch, ohne Mühe und Schwierigkeit. 

Mit diesen fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, ist der im Kloster lebende Mönch eine Stütze seines Klosters.


A.V. 235 Der mitleidige Klosterbewobner

Mit fünf Eigenschaften ausgestattet, ihr Mönche, besitzt der im Kloster lebende Mönch Mitleid mit den Hausleuten. Welches sind diese fünf?

Zu hoher Sittlichkeit regt er sie an. In der Erkenntnis der Lehre festigt er sie. Zu den Kranken begibt er sich und weckt ihre Achtsamkeit, indem er spricht: »Auf das zu höchst Würdige (*1), Verehrte, haltet eure Aufmerksamkeit gerichtet!« Trifft eine große Mönchsschar ein, Mönche aus verschiedenen Gegenden, so geht er zu den Hausleuten hin und spricht: »Eine große Mönchsschar, Verehrte, ist angekommen, Mönche aus verschiedenen Gegenden. Tut verdienstvolle Werke. Die Gelegenheit, Verdienstliches zu wirken, ist nun da!« Was man ihm an Speise darreicht, sei es grobe oder feine, das verzehrt er selber und läßt das aus Vertrauen Gegebene nicht zunichte werden. (Vergl. A.V.116. mit Anm.)


(*1) arahaggatam; K: die drei Kleinodien: Buddha, Dhamma, Sangha.


A.V. 236-240 Zweierlei Klosterbewohner I-V

Mit fünf Dingen behaftet, ihr Mönche, gelangt der im Kloster lebende Mönch, wie er sich's erwirkt, zur Hölle. Welches sind diese fünf?

(236a) 

(237a) 

(238a) 

(239a) 

(240a) 

(236b-240b) Mit fünf Eigenschaften ausgestattet, gelangt der im Kloster lebende Mönch, wie er sich's erwirkt, in himmlisches Dasein.

(Die Antworten sind eine Umkehrung des Vorhergehenden.)


25. Kapitel: duccarita-vagga

A.V. 241-244 Folgen guten und schechten Wandels I

Fünf Nachteile, ihr Mönche, hat der schlechte Wandel (242 - 244: in Werken - Worten - Gedanken). Welche fünf?

(Die fünf Vorteile des guten Wandels bestehen in der Umkehrung des Vorhergehenden.)


A.V. 245-248 Folgen guten und schlechten Wandels II

(Analog 245 - 244; der vierte und fünfte Nachteil lautet hier: von der Guten Lehre fällt man ab; man ergibt sich einer schlechten Lehre. Umkehrung entsprechend.)


A.V. 249 Dem Leichenfeld ähnlich

Fünf Nachteile, ihr Mönche, hat das Leichenfeld: es ist schmutzig, übelriechend, gefährlich, die Behausung wilder Unholde, die Klagestätte vieler Menschen.

Ebenso auch, ihr Mönche, zeigen sich bei einem dem Leichenfelde ähnlichen Menschen fünf Nachteile. Welche fünf?

Da ist ein Mensch behaftet mit schmutziger Tat in Werken, Worten und Gedanken. Das nenne ich seinen Schmutz; und dem schmutzigen Leichenfelde ähnlich nenne ich diesen Menschen.

Über den mit schmutziger Tat Behafteten aber verbreitet sich ein schlechter Ruf. Das nenne ich seinen üblen Geruch; und dem übelriechenden Leichenfelde ähnlich nenne ich einen solchen Menschen.

Dem mit schmutziger Tat Behafteten weichen die gesitteten Ordensbrüder schon von Ferne aus. Das nenne ich seine Gefährlichkeit; und dem gefährlichen Leichenfelde ähnlich nenne ich einen solchen Menschen.

Der mit schmutziger Tat Behaftete gesellt sich zu seinesgleichen. Das nenne ich sein Hausen mit Wilden; und dem von wilden Unholden behausten Leichenfelde ähnlich nenne ich einen solchen Menschen.

Sobald aber den mit schmutziger Tat Behafteten die gesitteten Ordensbrüder erblicken, brechen sie in Klagen aus: »Ach, ist das ein Elend für uns, daß wir mit derartigen Menschen zusammen leben müssen!« Das nenne ich eine Klagestätte; und dem die Klagestätte vieler Menschen bildenden Leichenfelde ähnlich nenne ich diesen Menschen.

Diese fünf Nachteile, ihr Mönche, besitzt der dem Leichenfelde ähnliche Mensch.


A.V. 250 Die üblen Folgen persönlicher Zuneigung

Fünf Nachteile hat die persönliche Zuneigung, ihr Mönche. Welche fünf?

Da, ihr Mönche, hat die Person, zu der man starke Zuneigung hegt, ein derartiges Vergehen begangen, daß ihn die Mönchsgemeinde [zeitweilig] ausschließt. Da wird einem also zumute: »Der Mensch, der mir lieb und teuer ist, wurde von der Mönchsgemeinde ausgeschlossen.« Darob ist man voll Ärger gegen die Mönche, und, verärgert, pflegt man mit den anderen Mönchen keinen Verkehr. Wenn man aber mit den anderen Mönchen keinen Verkehr pflegt, so bekommt man nicht die Gute Lehre zu hören. Wenn man aber die Gute Lehre nicht zu hören bekommt, fällt man von ihr ab. Das ist der erste Nachteil persönlicher Zuneigung.

Ferner, ihr Mönche: da hat die Person, zu der man starke Zuneigung hegt, ein derartiges Vergehen begangen, daß ihn die Mönchsgemeinde auffordert, sich abseits niederzusetzen. Da wird einem also zumute: »Der Mensch, der mir lieb und teuer ist, wird da von der Mönchsgemeinde aufgefordert, sich abseits niederzusetzen!« Darob ist man voll Ärger gegen die Mönche, und, verärgert, pflegt man mit den anderen Mönchen keinen Verkehr. Wenn man aber mit den anderen Mönchen keinen Verkehr pflegt, so bekommt man nicht die Gute Lehre zu hören. Wenn man aber die Gute Lehre nicht zu hören bekommt, so fällt man von ihr ab. Das ist der zweite Nachteil persönlicher Zuneigung.

Ferner, ihr Mönche: Da ist die Person, zu der man starke Zuneigung hegt, in ferne Länder fortgezogen - hat den Orden verlassen - ist gestorben. Da wird einem also zumute: »Ach, der Mensch, der mir lieb und teuer war, ist gestorben!« Darob pflegt man keinen Verkehr mehr mit den anderen Mönchen. Wenn man aber mit den anderen Mönchen keinen Verkehr mehr pflegt, so bekommt man nicht die Gute Lehre zu hören. Wenn man aber die Gute Lehre nicht zu hören bekommt, so fällt man von ihr ab. Das ist der . . . fünfte Nachteil persönlicher Zuneigung.

Diese fünf Nachteile persönlicher Zuneigung gibt es, ihr Mönche.


26. Kapitel: upasampadā-vagga

A.V. 251-253 Der würdige Ordenslehrer

Der mit fünf Eigenschaften ausgestattete Mönch, ihr Mönche, mag die volle Mönchsweihe (*1) erteilen - mag den Beistand (*2) [anderer Mönche] übernehmen - mag einen Novizen aufnehmen. Welches sind diese fünf Eigenschaften?

Da ist, ihr Mönche, der Mönch ausgerüstet mit der dem Kampfesledigen [Heiligen] eigenen Fülle der Sittlichkeit (asekhena sīla-kkhandhena), der Sammlung, der Weisheit, der Befreiung und des Erkenntnisblickes der Befreiung.


(*1) upasampādessanti, d.i. sie werden die volle Bhikkhu-Weihe (upasampadā) erteilen.

(*2) Jeder Mönch hat die ersten fünf Jahre seiner Ordensangehörigkeit in Abhängigkeit von seinem 'Berater' (upajjhāya) zu leben; oder, wenn dieser abwesend oder gestorben ist, in Abhängigkeit von einem anderen, von ihm selber gewählten Ordensälteren. Dieser ist dann der Vertreter oder Nachfolger des Beraters und wird als der 'Beistand' (nissaya) bezeichnet.


A.V. 254-263 Eifersucht I

(254) Fünf Arten der Eifersucht gibt es, ihr Mönche: die Eifersucht hinsichtlich der Wohnstätte, hinsichtlich der Unterstützer-Familien, hinsichtlich der Geschenke, hinsichtlich des Ansehens und hinsichtlich des geistigen Besitzes. Die gemeinste aber unter diesen fünf Arten der Eifersucht ist die Eifersucht hinsichtlich des geistigen Besitzes.

(255) Zur Überwindung der fünf Arten der Eifersucht führt man den heiligen Wandel. Welcher fünf? Der Eifersucht hinsichtlich der Wohnstätte, hinsichtlich der Unterstützer-Familien, hinsichtlich der Geschenke, hinsichtlich des Ansehens und hinsichtlich des geistigen Besitzes.

(256-263) Ohne die fünf Arten der Eifersucht überwunden zu haben, ihr Mönche, ist man unfähig, die vier Vertiefungen zu erreichen - die Frucht des Stromeintritts, der Einmalwiederkehr, der Nichtwiederkehr oder der Heiligkeit zu verwirklichen. (Doch wenn man diese fünf Dinge überwunden hat, ist man dazu fähig.)


A.V. 264-271 Eifersucht II

Ohne fünf Dinge überwunden zu haben, ihr Mönche, ist man unfähig, die vier Vertiefungen zu erreichen - die Frucht des Stromeintritts, der Einmalwiederkehr, der Nichtwiederkehr oder Heiligkeit zu verwirklichen. Welches sind diese fünf Dinge?

Die Eifersucht hinsichtlich der Wohnstätte, hinsichtlich der Unterstützer-Familien, hinsichtlich der Geschenke und hinsichtlich des Ansehens, sowie Undank und Unerkenntlichkeit. (Doch wenn man diese fünf Dinge überwunden hat, ist man dazu fähig.)


A.V. 272-285 Klosterordnung

(272) Sind, ihr Mönche, bei einem Mönch fünf Dinge anzutreffen, so sollte er nicht zum Speiseverteiler ernannt werden. Welches sind diese fünf Dinge?

Wenn er auf dem üblen Wege (agati) des Begehrens wandelt, auf dem üblen Wege des Hasses, der Verblendung und der Furcht, und wenn er nicht weiß, was ausgeteilt wurde und was nicht.

Sind aber bei einem Mönche diese fünf Dinge nicht anzutreffen, so mag er zum Speisenverteiler ernannt werden.

Sind bei einem Mönche diese fünf Dinge anzutreffen, so sollte er, falls er bereits zum Speisenverteiler ernannt wurde, nicht [zum Verteilen] aufgefordert werden. Sind aber diese fünf Dinge bei ihm nicht anzutreffen, so mag er, wenn er ernannt wurde, aufgefordert werden.

Wer diese fünf Dinge besitzt, hat als ein Tor zu gelten; wer sie nicht besitzt, als ein Weiser. Wer diese fünf Dinge besitzt, der untergräbt und schädigt seinen Charakter; wer sie nicht besitzt, hält seinen Charakter unversehrt und unbeeinträchtigt. Wer diese fünf Dinge besitzt, gelangt, wie er sich's erwirkt, zur Hölle; wer sie nicht besitzt, in himmlisches Dasein.

(273-285) Wer [als 5. Eigenschaft] nicht weiß, welcher Wohnraum in Ordnung gebracht ist und welcher nicht, der sollte nicht zum Wohnstätten-Fürsorger ernannt werden.

Wer [als 5. Eigenschaft] nicht weiß, welcher Wohnraum besetzt und welcher frei ist, der sollte nicht als Wohnstätten-Zuweiser ernannt werden. Wer [als 5. Eigenschaft] nicht weiß, was gut verwahrt ist und was nicht gut verwahrt ist, der sollte nicht als Vorratsverwalter ernannt werden.

Wer [als 5. Eigenschaft] nicht weiß, was an Gewändern empfangen wurde und was nicht, sollte nicht als Gewänder-Verwalter ernannt werden.

Wer [als 5. Eigenschaft] nicht weiß, was verteilt wurde und was nicht verteilt wurde, der sollte nicht als Verteiler von Gewändern, Reisbrei, Früchten oder Gebäck ernannt werden.

Wer [als 5. Eigenschaft] nicht weiß, was ausgeteilt wurde und was nicht, der sollte nicht als Austeiler von kleinen Gegenständen (wie Nadel, Gürtel usw) ernannt werden. (Schlußabschnitte wie oben.)


A.V. 286-302 Die universelle Geltung des Sittengesetzes

(286) I

Ein Mönch, bei dem fünf Dinge anzutreffen sind, der, o Mönche, gelangt, wie er sich's erwirkt, zur Hölle. Welches sind diese fünf Dinge?

Das Töten, das Nehmen von Nichtgegebenem, die Unkeuschheit, das Lügen und der Genuß von Rauschmitteln.

Wer von diesen Dingen absteht, der, o Mönche, gelangt, wie er sich's erwirkt, in himmlisches Dasein.

(287-292) II

Eine Nonne - eine Klosterschülerin - ein männlicher oder weiblicher Novize - ein Laienjünger - eine Laienjüngerin, bei denen fünf Dinge anzutreffen sind, die gelangen, wie sie sichs erwirkt, zur Hölle. Welches sind diese fünf Dinge?

Das Töten, das Nehmen von Nichtgegebenem, der Ehebruch (*1), das Lügen und der Genuß von Rauschmitteln.

Wer aber von diesen Dingen absteht, der, o Mönche, gelangt, wie er sich's erwirkt, in himmlisches Dasein.

(293-302) III

Ein nackter Bettelasket (ājīvaka), ein Niganther (*2), ein Anhänger der Niganther (*3), ein Flechtenträger, ein Wanderasket, ein Māgandika, ein Dreistabträger, ein āruddhaka, ein Gotamaka, ein Gottergebener (*4), bei dem fünf Dinge anzutreffen sind, der gelangt, wie er sich's erwirkt, zur Hölle. Welches sind diese fünf Dinge?

Das Töten, das Nehmen von Nichtgegebenem. die Unkeuschheit, das Lügen und der Genuß von Rauschmitteln.

(Diese Texte haben kein positives Gegenstück wie 286-292.)


(*1) kāmesu micchācāra, 'unrechter Wandel in Sinnenlüsten': Dies bezieht sich in diesem, auch im Orig. gekürzten Text offenbar nur auf die letztgenannten zwei Personengruppen; für die erst genannten vier gilt die Regel völliger Keuschheit.

(*2) Die niganthā, d.h. 'Ungebundenen', bilden den von Nātaputta gestifteten und noch heute bestehenden Orden der Jainas.

(*3) So erklärt K den im Orig. stehenden Ausdruck munda-sāvakā, 'geschorene Jünger'.

(*4) All dies sind Bezeichnungen indischer Asketengruppen.


A.V. 303 Der Reihentext von der Erkenntnis der Gier

Zur völligen Erkenntnis der Gier, des Hasses, der Verblendung, von Zorn, Wut, Verkleinerungssucht, Herrschsucht, Neid, Geiz, Gleisnerei, Falschheit, Hartnäckigkeit, Heftigkeit, Dünkel, Hochmut, Rausch, Lässigkeit; und zu deren Durchschauung, Überwindung, Vernichtung, Erlöschung, Abwendung, Zerstörung, Entäußerung und zur Loslösung von ihnen sind fünf Dinge zu entfalten. Welche fünf?

Die Betrachtung über die Unreinheit, über den Tod, das Elend, die Widerlichkeit der Nahrung und die Reizlosigkeit des ganzen Daseins;

die Betrachtung über die Vergänglichkeit, die Ichlosigkeit, den Tod, die Widerlichkeit der Nahrung und die Reizlosigkeit des ganzen Daseins;

die Betrachtung über die Vergänglichkeit, das Leidvolle der Vergänglichkeit, die Ichlosigkeit beim Leidvollen, die Überwindung und Entsüchtung;

die Fähigkeiten und Kräfte des Vertrauens, des Willens, der Achtsamkeit, der Geistessammlung und der Weisheit.


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