‘Der Beiderseits-Erlöste', ist ein edler Jünger (siehe ariya-puggala), der sowohl durch die Feinkörperliche Vertiefung (siehe jhāna) als auch durch den auf Hellblick (siehe vipassanā) beruhenden überweltlichen Pfad erlöst ist. Vgl. Vis. XXI.

 In M. 70 heißt es: »Wer aber, ihr Mönche, gilt als Beiderseits-Erlöster? Da hat ein Mensch leibhaftig die 8 Befreiungen (siehe vimokkha) erreicht, und durch weises Erkennen sind in ihm die Triebe zur Versiegung gelangt. Diesen bezeichnet man als Beiderseits-Erlösten.« Im weitesten Sinne ist jeder ein Beiderseits-Erlöster, der eine der durch Sammlung erreichbaren Vertiefungen und einen der durch Hellblick zu verwirklichenden überweltlichen Pfade gewonnen hat.

 Vgl. A.IX.44.


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