‘Eingedenksein, Achtsamkeit, Betrachtung'. Die in den Sutten (z.B. A.VI.10, A.VI.25; D.33 u.a.m.) häufig aufgezählten und erklärten 6 Betrachtungen sind:

      1. über den Erleuchteten (buddhānussati),
      2. das Gesetz (dhammānussati),
      3. die Jüngerschaft (sanghānussati),
      4. die Sittlichkeit (sīlānussati),
      5. die Freigebigkeit (cāgānussati),
      6. die Himmelswesen (devatānussati).  

(1) »Da, Mahānāma, gedenkt der edle Jünger des Vollendeten: ‘Der Erhabene, wahrlich, ist ein Heiliger, Vollkommen-Erleuchteter, im Wissen und Wandel vollendet, ein Gesegneter, ein Weltenkenner, der unvergleichliche Lenker der zu bezähmenden Menschen, ein Erleuchteter, ein Erhabener'.

(2) »Weiterhin gedenkt der edle Jünger des Gesetzes: ‘Wohl verkündet ist vom Erhabenen das Gesetz, sichtbar, an keine Zeit gebunden, einladend, anregend, jedes Mal durch die Weisen selber zu erkennen' . . .

(3) »,Von gutem Wandel ist die Jüngerschaft des Erhabenen, von aufrichtigem Wandel ist die Jüngerschaft des Erhabenen, auf dem rechten Pfade wandelnd ist die Jüngerschaft des Erhabenen, in gebührlicher Weise wandelnd ist die Jüngerschaft des Erhabenen, als da sind: die 4 Menschenpaare oder 8 einzelnen Menschen (d.i. auf den 4 überweltlichen Pfaden und an den 4 Pfadzielen Weilenden). Diese Jüngerschaft des Erhabenen ist würdig der Opfer, würdig der Gastgeschenke, würdig der Gaben, würdig des ehrfurchtsvollen Handgrußes, ist das unübertroffene Verdienstesfeld für die Welt.' (Über die 8 edlen Menschen siehe ariya-puggala).

(4) »Weiterhin gedenkt der edle Jünger der eigenen Sitten (siehe sīla), die da ungebrochen sind, lückenlos, unbefleckt, ungetrübt, befreiend, von den Weisen gepriesen, unbeeinflusst (siehe nissaya), zur Sammlung (siehe samādhi) hinführend.'

(5) »Weiterhin gedenkt der edle Jünger der eigenen Freigebigkeit (siehe dāna): ‘Gesegnet wahrlich bin ich, hochgesegnet bin ich, daß ich unter den vom Schmutze des Geizes besessenen Geschöpfen mit einem vom Schmutze des Geizes freien Herzen lebe, freigebig, mit reinen Händen gebend, am Weggeben Freude empfindend, den Bitten zugänglich, am Geben und Teilen mit anderen empfindend.'

(6) »Weiterhin gedenkt der edle Jünger der Himmelswesen: ‘Es gibt da die Himmelswesen aus der Gefolgschaft der 4 Großkönige (catumahārājikā devā), die Himmelswesen der Welt der Dreiunddreißig (tāvatimsadevā), die der Unterwelt (yāmadevā), die Seligen (tusitadevā), die Schöpfungsfreudigen (nimmānaratidevā), die über die Erzeugnisse der anderen Verfügenden (paranimmita-vasavattidevā) es gibt die Himmelswesen der Brahmawelt (brahma-kāyikadevā), und es gibt noch Himmelswesen darüber hinaus. Solches Vertrauen, solche Sittlichkeit, solches Wissen, solche Freigebigkeit, solche Einsicht, von der erfüllt jene Himmelswesen, von hier abgeschieden, dort wiedererschienen sind, solche Dinge sind auch in mir anzutreffen.« (A.III.71, A.VI.10, A.XI.12 usw.).

 »Zu einer Zeit aber, wo der edle Jünger des Vollendeten gedenkt ... oder des Gesetzes gedenkt ... usw.... zu einer solchen Zeit ist sein Geist weder von Gier (rāga), noch von Haß (dosa), noch von Verblendung (moha) besessen; ganz aufgerichtet ist zu einer solchen Zeit sein Geist angesichts des Vollendeten usw. Aufgerichteten Geistes aber erlangt der edle Jünger Verständnis der Auslegung, erlangt er Verständnis des Gesetzes, erlangt er Freude am Gesetze. Im Erfreuten aber erwacht Begeisterung; im Herzen begeistert, beruhigt sich sein Inneres; im Innern gestillt empfindet er Glück, und des Glücklichen Geist festigt sich. Von diesem edlen Jünger heißt es, daß er unter der verkehrten Menschheit leidlos verweilt. Und ein Ohr für das Gesetz habend erweckt er die Betrachtung über den Erleuchteten usw.« (A.III.71, A.VI.10, A.XI.12).  

In A.I.26 und A.I.35 werden neben obigen 6 Betrachtungen noch 4 weitere genannt, nämlich:  

(7) Betrachtung über den Tod (siehe maranānussati),

(8) den Körper (siehe kāyagatā sati),

(9) Achtsamkeit auf Ein- und Ausatmung (siehe ānāpāna-sati),

(10) Betrachtung über den Frieden (siehe upasamānussati).  

Die ersten 6 Betrachtungen werden in Vis. VII., die letzten 4 in Vis. VIII. ausführlich beschrieben.


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