Visuddhi Magga II

12. Die Übung des mit jedem Lager Zufriedenen (yathāsanthatikanga)

 

Auch die Übung des mit jedem Lager Zufriedenen nimmt man in einem von folgenden Aussprüchen als Gelübde auf sich, nämlich: 'Das gierige Suchen nach einer Wohnstätte verwerfe ich; die Übung des mit jedem Lager Zufriedenen nehme ich als Gelübde auf mich.'

 

Mit jeder Lagerstätte, die man einem solchen anbietet, mit den Worten: 'Diese ist für dich', damit muß er zufrieden sein und darf keinen anderen veranlassen, seinen Platz zu räumen. Das sind die Ausübungsvorschriften für ihn.

 

Hinsichtlich der Einteilung ist auch dieser Asket von dreierlei Art. Der hervorragende von den Asketen nun darf hinsichtlich der für ihn bestimmten Wohnstätte nicht fragen, ob sie ferne sei oder nahe oder durch Unholde, Schlangen u. dgl. gefährdet, oder ob es dort heiß oder kühl sei. Der mittelmäßige Asket hingegen darf danach fragen, doch nicht hingehen und sich die Wohnstätte ansehen. Der lässige Asket aber darf hingehen und sich dieselbe ansehen, und wenn sie ihm nicht gefällt, eine andere nehmen.

 

Sobald aber diese drei Asketen gieriges Suchen nach einer Wohnstätte befällt, gilt die Läuterungsübung als übertreten. Dies nun gilt hierbei als die Übertretung.

 

Folgendes aber sind die Segnungen, nämlich: Befolgung der Mahnung, die da sagt, daß man mit allem, was man erhält, zufrieden sein solle; Bedachtsein auf das Wohlbefinden der Mitmönche; Verwerfung der Gedanken von 'gewöhnlich' und 'fein'; Überwindung von Zuneigung und Abneigung; Versperrung des Zuganges für die Unersättlichkeit; und eine der Bedürfnislosigkeit usw. entsprechende Lebensweise.

 

Der Mönch, dem jedes Lager recht ist
Mit allem was er kriegt zufrieden,
Ruht glücklich, ruhet unbesorgt
Auf einem Graslager sogar.

 

Nicht gieret er nach feinem Lager,
Grollt nicht, wenn er ein schlechtes kriegt,
Denn allezeit hat er im Sinn
Der jüngern Ordensbrüder Wohl.

 

Der Weise drum' mög' freudig üben
Zufriedenheit mit jedem Lager,
Die Hunderte von Edlen übten,
Und die der Fürst der Denker pries.

 

Dies nun ist hinsichtlich der Übung des mit jedem Lager Zufriedenen die Beschreibung des Aufsichnehmens als Gelübde, der Ausübungsvorschriften, Einteilung, Übertretung und Segnungen.   


Vis. II. 13. Die Übung des Stetigsitzers (nesajjikanga)

 

Auch die Übung des Stetigsitzers nimmt man in einem von folgenden Aussprüchen als Gelübde auf sich, nämlich: 'Das Liegen verwerfe ich; die Übung des Stetigsitzers nehme ich als Gelübde auf mich.'

 

Ein solcher Stetigsitzer nun sollte in einer der drei Nachtwachen sich erheben und auf- und abwandern; denn von den (vier) Körperstellungen (d.i. Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen) ist ihm bloß das Liegen untersagt. Dieses sind die Ausübungsvorschriften für ihn.

 

Hinsichtlich der Einteilung ist auch dieser Asket von dreierlei Art. Dem hervorragenden von den Asketen nun ist ein Stuhl mit Rückenlehne (apassena, sich anlehnen an) nicht erlaubt, ebenso keine Sitzstellbindung (*116), oder ein Schaukelbrett (*117). Dem mittelmäßigen Asketen ist irgend einer von diesen drei Sitzen gestattet. Dem lässigen Asketen aber ist sowohl ein Stuhl mit Rückenlehne erlaubt, wie auch eine Sitzstellbindung oder ein Schaukelbrett oder Kissen oder ein fünfteiliger oder siebenteiliger Stuhl. Als fünfteilig gilt ein Stuhl mit einer Rückenlehne, und als siebenteilig (*118) ein Stuhl, der eine Rückenlehne und je zu beiden Seiten eine Armlehne hat. Einen solchen Stuhl soll man dem Ordensälteren Mīlhābhaya angefertigt haben. Der Ordensältere aber wurde zu einem 'Niewiederkehrenden' (anāgamin) und erreichte später das Nirwahn.


(*116) Gemeint ist hier die Aufrechterhaltung des 'Sitzen mit untergeschlagenen Beinen' vermittels einer bestimmten Bindung des Gewandes oder eines Tuches (dussa).

(*117) Erklärt als eine Art Schaukelbrett, das den Zweck habe, das Einschlafen zu verhindern.

(*118) Die 7 Teile oder Glieder sind also: die 4 Beine, die Rückenlehne und die 2 Armlehnen.


 

Sobald nun diese drei Asketen sich niederlegen, gilt ihre Läuterungsübung als übertreten. Dies nun gilt hierbei als die Übertretung.

Folgendes aber sind die Segnungen, nämlich: Zerstörung der Geistesfessel, von der es heißt: 'Hingegeben ist er dem Genusse des Liegens und Sichumherwälzens, dem Genusse des Schlummers (A.VI.17); ferner, die Befähigung zur Ausübung aller geistigen Übungsobjekte (kammatthāna); eine gefällige Haltungsweise; Befähigung zu angestrengter Willenskraft; Pflege des rechten Wandels.

 

Die Beine unter sich gekreuzt,
Hochaufgerichtet seinen Leib:
So sitzend bringet der Asket
In Unruhe des Mahrens Herz.

 

Und fern der Lust am Schlaf und Liegen,
Gestählt in seiner Willenskraft,
Läßt er, am Sitzen stets erfreut,
Erstrahlen hell den Büßerhain

 

Und überweltliche Verzückung
Und Freude werden ihm zuteil.
Die Regel eines Stetigsitzers
Befolge drum, wer weise ist.

 

Dies nun ist hinsichtlich der Übung des Stetigsitzers die Beschreibung des Aufsichnehmens als Gelübde, der Ausübungsvorschriften, Einteilung, Übertretung und Segnungen.

 

Nun folgt die Beschreibung an Hand der Strophe:

 

"Ferner hat man die Erklärung zu kennen
Mit Hinsicht auf die Moralische Dreiteilung,
Die Analyse der Begriffe 'dhuta' usw.,
Und ihre Zusammenfassung und Zerlegung".

 

Mit Hinsicht auf die moralische Dreiteilung (kusala-tika),

damit ist gemeint die Einteilung in:

 

Die Untersuchung dieser Dreiergruppe mit Hinsicht auf die 24 Abhängigkeitsbedingungen bildet das erste Kapitel des Tika-Patthāna (vgl. Guide 109ff).

 

Alle diese Läuterungsübungen mögen mit Hinsicht auf die 'Schulungbeflissenen' (sekha), die 'Weltlinge' (puthujjana) und die 'Triebversiegten' (khīnâsava) 'moralisch' (kusala, karmisch-heilsam) sein oder 'moralisch unbestimmt' (avyākata, karmisch-neutral (*124); eine 'immoralische' 'a-kusala, karmisch-unheilsam) Läuterungsübung aber gibt es nicht. Wer da sagen sollte, daß es auch eine immoralische Läuterungsübung gebe, gemäß der Worte (A.V.181): "Erfüllt von Wünschen, von Wünschen überkommen, lebt er im Walde usw.", dem hätte man zu erwidern: 'Wir behaupten nicht, daß es keinen gebe, der mit immoralischer Gesinnung im Walde lebte; denn wer immer im Walde seine Wohnung hat, ist ein Waldbewohner, und dieser mag voll übler Wünsche sein, oder er mag nur wenig Wünsche haben.


(*124) Bei den Schulungsbeflissenen und Weltlingen sind die Läuterungsübungen karmisch-heilsam (kusala), bei den Triebversiegten, d.i. vollkommen Heiligen, sind sie karmisch-neutral (avyākata), und zwar rein funktionell (kiriya). Vgl.B.Wtb.: kiriya-citta.


 

Diese Übungen aber heißen deshalb Läuterungsübungen (eigentlich 'Abschüttlungsmittel', dhut'-anga) weil sie die Hilfsmittel für denjenigen Mönch sind, der ein 'Abschüttler' (dhuta) ist, dadurch eben, daß er vermittels dieser oder jener auf sich genommenen Übungen die Leidenschaften abgeschüttelt hat; oder sie heißen 'Abschüttlungsmittel', weil sie das des Abschüttelns der Leidenschaften wegen 'Abschüttlung' (dhuta) genannte Wissen als 'Hilfsmittel' (anga) haben. Oder aber sie werden so genannt, weil sie 'Abschüttler' sind, insofern sie die feindlichen Eigenschaften abschütteln, und weil sie 'Hilfsmittel' sind für den Pfad. Niemanden aber gibt es, der aufgrund seiner immoralischen Gesinnung ein 'Abschüttler' würde und diese Mittel befolgte. Man wird dann von Abschüttlungsmitteln sprechen, von denen das Immoralische, als Hilfsmittel genommen, nichts abschüttelt; und auch schüttelt das Immoralische nicht die Gier für Gewänder u.dgl. ab und ist kein Hilfsnittel für den Pfad. Darum wurde mit Recht behauptet, daß es keine immoralische Läuterungsübung gibt. Und für diejenigen, für die die Läuterungsübung außerhalb der moralischen Dreiteilung steht, für die gibt es eben in Wirklichkeit keine Läuterungsübung. Und durch die Abschüttlung von welcher Leidenschaft sollte diese in Wirklichkeit nicht vorhandene Übung eine Läuterungsübung sein? Auch der Ausspruch: 'Die Läuterungsübung als Gelübde auf sich nehmend lebt er', spricht gegen jene. Darum sollte man (ihre Worte) nicht annehmen.

 

(Nach dem Kom. bezieht sieh diese Anspielung auf die Mönche des Abhayagiri-Klosters bei Anurādhapura, die Anhänger der sog. "Paññatti-pakkha" oder Paññatti-Partei, welche die Ansicht verfocht, daß die Läuterungsübung eine 'paññatti' (offenbar eine 'verordnete' Sittenregel im Gegensatz zu einer 'natürlichen' oder pakati) sei und daher sowohl karmisch-heilsam wie unheilsam sein könne. Dies ist auch die Auffassung in Upatissa's Vimutti-Magga (Bapat), der offenbar von den Mönchen des Abhayagiri-Klosters anerkannt wurde. Es ist wohl kaum angängig, die oben erwähnte Schule zu identifizieren mit der im 2. Jahrhundert nach Buddha (d.i. nach Vasumitra, im 4. aber nach Kom. zu Kath.) aus der Mahāsanghika-Schule hervorgegangenen prajñapti-vāda. Vgl. Masuda, Origin and Doctrincs of Early lndian Buddhist Schools (Leipzig, 1925) p.36.)

Dies ist die Beschreibung der Läuterungsübungen mit Beziehung auf die Moralische Dreiteilung.   


Vis. II. Analyse der Begriffe 'dhuta' usw.

 

Hinsichtlich der Analyse von 'dhuta' usw.: Was 'dhuta' ist, sollte man verstehen; was 'Dhuta-Lehrer' ist, sollte man verstehen; was 'Dhuta-Zustände' sind, sollte man verstehen; was 'Dhuta-Mittel' sind, sollte man verstehen. Für wen die Ausübung der Dhuta-Mittel heilsam ist, sollte man verstehen.

 

Hier nun versteht man unter 'dhuta' (Abschüttler oder Abschüttlung) entweder einen Menschen, der die Leidenschaften abgeschüttelt hat, oder die die Leidenschaften abschüttelnde Eigenschaft.

 

Den Begriff 'Dhuta-Lehrer' aber hat man hier so zu verstehen: es gibt einen, der ein Dhuta (Abschüttler = Befolger der Läuterungsübungen) ist, aber kein Dhuta-Lehrer (Lehrer der Läuterungsübungen); es gibt einen, der kein Dhuta ist, wohl aber ein Dhuta-Lehrer; es gibt einen, der weder ein Dhuta ist, noch ein Dhuta-Lehrer; es gibt einen, der sowohl ein Dhuta ist, als auch ein Dhuta-Lehrer. Wer da durch eine Läuterungsübung (,Abschüttlungsmittel') die eigenen Leidenschaften abgeschüttelt hat, die anderen aber in der Läuterungsübung nicht unterweist und unterrichtet, ein solcher ist ein Dhuta, aber kein Dhuta-Lehrer, gleichwie der Ordensältere Bakkula, von dem gesagt wurde: "Dieser ehrwürdige Bakkula ist ein Dhuta, aber kein Dhuta-Lehrer." Wer aber nicht die eigenen Leidenschaften vermittels der Läuterungsübungen abgeschüttelt hat, sondern bloß die anderen in den Läuterungsübungen unterweist und unterrichtet, ein solcher ist kein Dhuta, sondern bloß ein Dhuta-Lehrer, gleichwie der Ordensältere Upananda, von dem es heißt: "Dieser ehrwürdige Upananda, der Sakyersohn, ist kein Dhuta, sondern bloß ein Dhuta-Lehrer." Bei wem beides nicht zutrifft, der ist weder ein Dhuta noch ein Dhuta-Lehrer, gleichwie der ehrwürdige Lāludāyī, von dem es heißt: "Dieser ehrwürdige Lāludāyī ist weder ein Dhuta noch ein Dhuta-Lehrer." Bei wem jedoch beides zutrifft, der ist sowohl ein Dhuta als auch ein Dhuta-Lehrer, gleichwie der 'Heerführer des Gesetzes' (d.i. Sāriputta), von dem es heißt: "Dieser ehrwürdige Sāriputta ist sowohl ein Dhuta als auch ein Dhuta-Lehrer."

 

,Die Dhuta-Eigenschaften sollte man verstehen' bedeutet: die fünf den Dhutanga-Willen (Läuterungswillen) begleitenden Eigenschaften, wie Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit, Entsagungsstrenge, Abgeschiedenheit und ' Interesse daran' (*127), diese gelten als die Dhuta-Eigenschaften (Läuterungseigenschaften), und zwar gemäß dem Ausspruche: "Gestützt auf Bedürfnislosigkeit usw." Hiervon nun fallen Bedürfnislosigkeit und Genügsamkeit unter 'Gierlosigkeit' (a-lobha); Entsagungsstrenge und Abgeschiedenheit fallen unter die beiden Eigenschaften 'Gierlosigkeit' und 'Unverblendung' (a-moha). Das 'Interesse daran' (idam-atthitā) aber ist dasselbe wie Erkenntnis (ñāna). Hier nun schüttelt man durch Gierlosigkeit die Gier (lobha) nach den (durch das Gelübde) verworfenen Gegenständen (*128) ab; durch Unverblendung schüttelt man die Verblendung (moha) ab, die die Nachteile (*129) jener Gegenstände verhüllt. Ferner: durch Gierlosigkeit schüttelt man ab den durch Gebrauch der erlaubten Dinge entstandenen Hang zur 'Sinnenlust' (kāma-sukha), und durch Unverblendung den aufgrund übertriebener Entsagungsstrenge (atisallekha) bei Befolgung der Läuterungsübungen entstandenen Hang zur 'Selbstqual' (attakilamatha). Darum hat man diese Dinge als Dhuta-Eigenschaften zu verstehen.


(*127) idam-atthi-tā, eig. das 'Danach-begierig-sein'. Im Kom. heißt es: "idam-atthī (danach-begierig) bedeutet: nach diesen heilsamen Dingen verlangend. Jenes Wissen, mit dem man die Läuterungsübungen auf sich nimmt und befolgt -, gemäß den Worten (A.V.181 u. Pug.279): "Eben um der Genügsamkeit willen, um der Zufriedenheit willen, der Ablösung willen, dieser Lebensweise willen ist da einer ein Brockenbettler usw." - dieses Wissen ist das 'Danach-begierig-sein'."

(*128) D.i. nach den von den Hausleuten gespendeten Gewändern usw.

(*129) Wie Sorge um Aufbewahrung der Gewänder usw., Abhängigkeit von anderen, Furcht vor Dieben usw. 


 

Als Dhuta-Mittel hat man zu verstehen die dreizehn Läuterungsübungen, nämlich: die Übung des Fetzenkleidträgers, die Übung des Dreigewandträgers, die Übung des Brockensammlers, die Übung des Von-Haus-zu-Haus-Gängers, die Übung des Einmal-Essers, die Übung des Topfspeisers, die Übung des die spätere Speise Verweigernden, die Übung des Waldasketen, die Übung des Baumasketen, die Übung des unter freiem Himmel Lebenden, die Übung des Friedhofasketen, die Übung des mit jedem Lager Zufriedenen und die Übung des Stetigsitzers. Diese wurden hinsichtlich der Bedeutung, der Merkmale usw. bereits erklärt.

Für wen ist die Ausübung der Dhuta-Mittel oder Läuterungsübungen heilsam? Für eine gierige Natur ebenso wie für eine verblendete Natur. Und warum? Eben weil die Befolgung der Läuterungsübungen ein schmerzhafter Weg ist und ein Leben der Entsagungsstrenge Aufgrund des schmerzhaften Weges aber kommt die Gier zur Ruhe, und aufgrund der Entsagungsstrenge schwindet in dem Strebsamen die Verblendung. Oder: für eine ärgerliche Natur ist hierunter auch die Befolgung der Übungen des Waldasketen und des Baumasketen heilsam. Denn, insofern man dort (im Walde oder unter einem Baum) ohne Reibung (*131) lebt, kommt in einem auch die Gehässigkeit zur Ruhe (*132).

 

Dies ist nun die Beschreibung hinsichtlich der Analyse der Begriffe 'dhuta' usw.


(*131) D.i. mit anderen in keinerlei Weise in Berührung oder Streit kommt.

(*132) Vimutti-Magga (Bapat) sagt, daß die Läuterungsübungen für eine gehässige Natur direkt schädlich seien, genau wie heißes Wasser für einen Fieberkranken.   


Vis. II. Zusammenfassung und Zerlegung

 

Diese Läuterungsübungen nun bilden, zusammengefaßt, drei Hauptübungen und fünf unverbundene Übungen, d.i. zusammen acht.

 

Darunter gelten als die drei Hauptübungen:

 

die Übung des Von-Haus-zu-Haus-Gängers,
des Einmal-Essers und
des unter freiem Himmel Lebenden.

 

Denn wer die Übung des Von-Haus-zu-Haus-Gängers befolgt, wird auch die Übung des Brockensammlers befolgen; und wer die Übung des Einmal-Essers befolgt, für den werden auch die Übungen des Topfspeisers und des die spätere Speise Verweigernden leicht zu befolgen sein; und wer die Übung des unter freiem Himmel Lebenden befolgt, was sollte der bei den Übungen des Baumasketen und des mit jedem Lager Zufriedenen noch zu befolgen haben?

 

Dieses sind somit die drei Hauptübungen; und die fünf unverbundenen Übungen sind: die des Waldasketen, Fetzenkleidträgers, Dreigewandträgers, Stetigsitzers und des Friedhofasketen; somit zusammen acht Übungen.

 

Ferner gibt es vier Gruppen von Übungen, nämlich: zwei das Gewand, fünf die Almosenspeise, fünf die Wohnstätte und eine die Willenskraft betreffend. Darunter ist die Übung des Stetigsitzers diejenige Übung, die die Willenskraft betrifft; die übrigen sind klar verständlich.

 

Fernerhin bilden die sämtlichen Übungen mit Hinsicht auf Abhängigkeit zwei Gruppen, nämlich zwölf von den Bedarfsgegenständen abhängige Übungen und eine von der Willenskraft abhängige Übung (näml. die des Stetigsitzers).

 

Auch als 'zu befolgend' und 'nicht zu befolgend' bilden sie zwei Gruppen: in wem nämlich, bei Befolgung der Läuterungsübungen das geistige Übungsobjekt (kamma-tthāna) anwächst, der soll die Übungen befolgen; bei wem aber das Übungsobjekt nachläßt, der soll sie nicht befolgen. In wem nun das Objekt stets anwächst, nie nachläßt - gleichviel ob er die Läuterungsübung befolgt oder nicht - selbst dieser sollte aus Mitleid mit den Nachfolgern die Übungen befolgen. Und auch, in wem das Objekt - weder beim Befolgen noch beim Nichtbefolgen der Übung - nicht anwächst, auch dieser sollte sie befolgen um der in Zukunft bleibenden Eindrücke willen.

 

Obgleich nun auf diese Weise die Übungen als zu befolgend und nicht zu befolgend von zweifacher Art sind, so sind doch alle hinsichtlich des Willens (cetanā) von einer Art, denn die Läuterungsübung und der Wille bei ihrer Befolgung sind eines. Auch im Kommentar (Mahā-Atthakathā?) heißt es: "Den Willen nennt man die Läuterungsübung."

 

Zerlegt gibt es zweiundvierzig Läuterungsübungen: dreizehn für die Mönche, acht für die Nonnen, zwölf für die Novizen, sieben für die Lernenden und weiblichen Novizen, zwei für die Anhänger und Anhängerinnen. Wenn unter freiem Himmel sich ein Friedhof befindet, der den Anforderungen für die Übung des Waldasketen genügt, so ist schon ein einziger Mönch allein imstande, gleichzeitig von sämtlichen Läuterungsübungen Gebrauch zu machen.

 

Zwei Läuterungsübungen aber sind den Nonnen schon durch ihre Regeln verboten: die Übung des Waldasketen und die Übung des die spätere Speise Verweigernden; die Übung des unter freiem Himmel Lebenden, des Baumasketen und des Friedhofasketen: diese drei Übungen aber sind für sie schwer einzuhalten, denn den Nonnen ist es nicht gestattet, ohne eine Gefährtin zu leben. Und an solchem Orte ist schwerlich eine Gefährtin mit gleicher Gesinnung zu finden. Und sollte selbst die Nonne eine solche finden, so würde sie nicht dem geselligen Leben entgehen. Aus diesem Grunde aber würde der Zweck, demzuliebe sie die Läuterungsübung befolgt, nicht erfüllt werden. Wegen der Unmöglichkeit also, davon Gebrauch zu machen, werden diese fünf Läuterungsübungen ausgenommen, und somit hat man für die Nonnen nur acht Läuterungsübungen anzunehmen.

 

Von den genannten Läuterungsübungen aber sind, mit Ausnahme der Übung des Dreigewandträgers, die übrigen zwölf als für die Novizen bestimmt anzusehen und sieben für die Lernenden und die weiblichen Novizen. Für die Anhänger und Anhängerinnen aber sind zwei Läuterungsübungen geeignet und möglich zu befolgen, nämlich: die Übung des Einmal-Essers und die Übung des Topfspeisers. Somit gibt es zerlegt zweiundvierzig Läuterungsübungen. Dies nun ist die Beschreibung der Läuterungsübungen hinsichtlich ihrer Zusammenfassung und Zerlegung.

 

Was also den 'Weg zur Reinheit' anbetrifft, der unter den Gesichtspunkten 'Sittlichkeit, Sammlung und Einsicht' gezeigt wurde in dem Verse (p.1) 'Der weise Mann, der, sittlich fest,' davon wurde somit hier gegeben die 'Darstellung der Läuterungsübungen', die man zu befolgen hat um jene Tugenden wie Bedürfnislosigkeit, Genügsamkeit usw. zu erwirken, durch welche die Läuterung der oben besprochenen Sittlichkeit zustandekommt.

 

Hier endet des zur Beglückung guter Menschen abgefaßten "Weges zur Reinheit" 2. Teil die Darstellung der Läuterungsübungen.


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