• sankhāra
  • ‘Formation',Karmaformation, Gestaltung, Bildung, geistiges Gestalten.

    Das in karmischer Willenstätigkeit bestehende Gestalten.

    Es gibt karmisch heilsame (kusala), und unheilsame (akusala) Karmaformationen in Werken (kāya-sankhāra), Worten (vacī-sankhāra) und in Gedanken (citta-sankhāra).

    Karmaformation bezeichnet sowohl:
     

      1. die Tätigkeit des Gestaltens als auch
      2. den passiven Zustand des Gestaltetseins, das Gestaltete, das Gebilde.

       

      1. Als 2. Glied des paticcasamuppāda ist sankhāra das in karmischer Willenstätigkeit (kamma-cetanā) bestehende Gestalten, wofür ich den Ausdruck ‘Karmaformation' geprägt habe. Es gibt karmisch heilsame (kusala), und unheilsame (akusala) Karmaformationen in Werken (kāya-sankhāra), Worten (vacī-sankhāra) und in Gedanken (citta-sankhāra). Vgl. indessen puñña.
      2. Die drei Begriffe kāya-sankhāra, vacī-sankhāra und citta-sankhāra werden häufig auch in anderem Sinne gebraucht, nämlich als ‘körperliche Funktion' d.i. Ein- und Ausatmung; ‘sprachliche Funktion', d.i. Gedankenfassung und Diskursives Denken (vitakka, vicāra); ‘geistige Funktion', d.i. Gefühl, Wahrnehmung usw. Vgl. M. 44 u. a.
      3. sankhāra bezeichnet auch die 4. Daseinsgruppe, die ‘Gruppe der Geistesformationen' (sankhāra-kkhandha), siehe khandha.
      4. sankhāra, im Sinne von ‘Gestaltetem' (sankhata), oder Gebilde, umfaßt alle entstandenen Daseinsgebilde überhaupt. Dieser Begriff ist aber immerhin noch in dem weiteren Begriff ‘dhamma' (Ding, Denkobjekt) eingeschlossen, denn dhamma umfaßt selbst das Unentstandene (Nirwahn).

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