‘Nahrung', sowohl im eigentlichen Sinne, wie auch im figürlichen Sinne als Grundlage und Bedingung.

»Die 4 Nahrungen, bzw. Grundlagen, sind:

    1. Stoffliche Nahrung,
    2. (sechsfacher) Bewußtseinseindruck (phassa),
    3. Geistiger Wille (mano-sañcetanā),
    4. Bewußtsein (viññāna).

 (D.33 f; M.9M.38;   S.12.11S.12.12S.12.63).

Die stoffliche Nahrung ernährt die aus 8 Teilen - dem Nährstoff als achtem -bestehende Körperlichkeit (d.i. das feste, flüssige, erhitzende und luftige Element, Farbe Duft, Geschmack, Nährstoff).

Der Bewußtseinseindruck ernährt die 3 Arten der Gefühle.

Der Geistige Wille (= Karma) ernährt die Wiedergeburt.

Das Bewußtsein ernährt das Geistige und Körperliche im Augenblick der Wiedergeburt.« (Vis. XI).

 āhāra ist eine der 24 Abhängigkeitsbedingungen (paccaya).


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