In ‘Ausübung' und in ‘Vermeidung' bestehende Sittlichkeit, bedeutet »Ausübung der vom Erhabenen als auszuübend vorgeschriebenen Sittenregeln, und das Nichtausüben dessen, was der Erhabene als nicht auszuüben verworfen hat . . .  

Von diesen beiden kommt ‘Ausübung' durch Vertrauen und Willenskraft zustande, und ‘Vermeidung' durch Vertrauen.« (Vis. III).  


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