Visuddhi Magga VII

Die sechs Betrachtungen (anussati)

Vis. VII. 2. Die Betrachtung über das Gesetz (dhammānussati)

 
Als "Betrachtung über das Gesetz" gilt die betreffs des Gesetzes aufgestiegene Betrachtung; damit bezeichnet man jene Achtsamkeit, die die Vorzüge des Gesetzes zum Vorstellungsobjekte hat, nämlich sein Rechtverkündetsein usw.
 

Auch wer die Betrachtung über das Gesetz zu entfalten wünscht, begebe sich in die Einsamkeit, und abgeschieden gedenke er der Vorzüge sowohl des in Worten überlieferten Gesetzes (pariyatti-dhamma), als auch des neunfachen überweltlichen Gesetzes (gemeint sind die überweltlichen 4 Pfade und 4 Früchte des Stromeintritts, der Einmalwiederkehr, der Niewiederkehr und der Heiligkeit, und als neuntes das Nirwahn), so nämlich: 'Wohl verkündet ist von dem Erhabenen das Gesetz, sichtbar, an keine Zeit gebunden, einladend, anregend, jedesmal in ihrem eigenen Innern durch die Weisen zu erkennen." (M.7.)

 
1. In dem Ausdruck "Wohlverkündet" nämlich ist auch das überlieferte Gesetz eingeschlossen, in den übrigen Ausdrücken aber bloß das überweltliche Gesetz. Hiervon nun ist das überlieferte Gesetz insofern wohlverkündet, als es 'edel' ist am Anfang, in der Mitte und am Ende, und dem Sinn und Wortlaut getreu (diese beiden Ausdrücke gehören zwar von Rechts wegen zum Vorhergehenden; mit Rücksicht auf die spätere Erklärung Buddhaghosa's jedoch sah ich mich genötigt, die Worte zum Folgenden zu stellen) einen ganz und gar vollkommenen, geläuterten Heiligen Wandel verkündet (M.27).

 
Ja, schon ein einzelner Vers, den der Erhabene vorträgt, ist, infolge der vollendeten Erhabenheit des Gesetzes, aufgrund der ersten Strophe edel am Anfang, aufgrund der zweiten und dritten Strophe edel in der Mitte, aufgrund der letzten Strophe edel am Ende. Eine Sutte mit einer einzigen Anwendung (Folgerung) ist aufgrund der Einleitung ("d.i. auf Grund des einleitenden Textes (nidānagantha), der sich auszeichnet durch Angaben der Zeit, der Redner, der Zuhörer usw.", Kom.) edel am Anfang, aufgrund des Schlußwortes ("z.B.: 'Dies sprach der Erhabene usw.' oder 'Das also, was gesagt wurde, wurde eben mit Rücksicht hierauf gesagt'", Kom.) edel am Ende, aufgrund des übrigen Teiles edel in der Mitte. Eine Sutte mit mehreren Anwendungen ist aufgrund der ersten Anwendung edel am Anfang, aufgrund der letzten Anwendung edel am Ende, aufgrund der übrigen Anwendungen edel in der Mitte. Ferner auch, insofern sie mit einer begründenden Einleitung und Darlegung versehen ist, ist sie edel am Anfang; insofern sie aber den der Belehrung Zugänglichen angemessen, ihr Sinn nicht verkehrt und sie mit Gründen und Beispielen versehen ist, ist sie edel in der Mitte; durch das Erwecken von Vertrauen in den Hörern und durch ihr Schlußwort ist sie edel am Ende. Auch das gesamte als Lehre (sāsana) geltende Gesetz ist aufgrund der seinen eigenen Kern bildenden Sittlichkeit (sīla) edel am Anfang; aufgrund von Gemütsruhe und Hellblick (samathavipassanā), Pfad und Frucht edel in der Mitte; aufgrund des Nirwahns edel am Ende. Oder, aufgrund von Sittlichkeit und Sammlung ist es edel am Anfang, aufgrund des Hellblicks und des Pfades edel in der Mitte, aufgrund der Frucht und des Nirwahns edel am Ende. Oder, insofern es vom Erleuchteten vollkommen erkannt wurde, ist es edel am Anfang; durch seine Vortrefflichkeit ist es edel in der Mitte; insofern es von der Jüngerschaft vollkommen befolgt wird, ist es edel am Ende. Oder, edel am Anfang ist es aufgrund der Erleuchtung, die derjenige erreichen mag, der im Sinne des von ihm vernommenen Gesetzes handelt; edel in der Mitte ist es auf Grund der Einzelerleuchtung (pacceka-bodhi; s.Pug.29), edel am Ende aufgrund der Erleuchtung der Jünger (sāvakabodhi). Edel ist es am Anfang, da es beim Anhören Edles erzeugt, indem es nämlich beim Hören die geistigen Hemmungen zurückdrängt; edel ist es in der Mitte, da es auch aufgrund seines Befolgtwerdens Edles erzeugt, indem es nämlich das Glück der Gemütsruhe und des Hellblickes herbeiführt; edel ist es am Ende, da es auch aufgrund der Früchte der Ausübung, wenn es in entsprechender Weise befolgt wird, Edles erzeugt, indem es nämlich, sobald die Früchte zur Vollendung gebracht sind, die Unerschütterlichkeit (tādi-bhāva, wörtl. 'So-sein', d.i. das Sichgleichbleiben, den den Heiligen eignenden unerschütterlichen Gleichmut bei erwünschten wie unerwünschten Objekten) herbeiführt. Als wohlverkündet gilt somit das Gesetz, weil es edel ist am Anfang, edel in der Mitte und edel am Ende.

 
Der als die Lehre (sāsana) geltende Heilige Wandel (als solcher gelten nach dem Kom. die 3 Arten der Schulung, d.i. Sittlichkeitsschulung, Geistesschulung, Wissensschulung und ferner die gesamte in den Texten (tanti) überlieferte Lehre) und der in der Erreichung der Pfade (magga) bestehende Heilige Wandel, den er, der Erhabene, bei Darlegung des Gesetzes gezeigt und auf vielerlei Weise beleuchtet hat, dieser gilt infolge seiner Vollkommenheit des Sinnes als dem Sinne getreu, infolge seiner Vollkommenheit des Wortlautes als dem Wortlaut getreu. Dem Sinne getreu ist er, weil er den beim Zeigen, Weisen, Enthüllen, Auseinandersetzen, Klarlegen und Bekanntmachen geäußerten Erklärungen entspricht; dem Wortlaut getreu ist er infolge der Übreinstimmung mit den Buchstaben, Worten, Silben, Lauten, der Wortdeutung und Auslegung. Infolge der Tiefe seines Sinnes (der Sinn der überlieferten Texte (pariyatti) ist hier gemeint. Kom.) und der Durchdringung (pativedha: d.i. das der Wirklichkeit gemäße Verstehen, avabodha, des überliefelten Textes und seines Sinnes", Kom.) desselben gilt er als dem Sinn getreu, infolge der Tiefe des Gesetzes ("des überlieferten Textes, Kom) und seiner Darlegung aber als dem Wortlaut getreu. Als dem Sinne getreu gilt er ferner, insofern die Analytischen Wissen vom 'Sinne' und der 'Schlagfertigkeit' zu seinem Gebiete gehören; als dem Wortlaut getreu, insofern die Analytischen Wissen vom 'Gesetz' und der 'Sprache' zu seinem Gebiete gehören. Als dem Sinne getreu gilt er, weil er in den einsichtigen Wesen Zuversicht erweckt, insofern er eben dem Verständnis der Weisen zugänglich ist; als dem Wortlaut getreu gilt er, weil er in den weltlichen Wesen Zuversicht erweckt zu etwas, das Zuversicht verdient. Infolge der tiefen Bedeutung ist er dem Sinne getreu, infolge der klaren Worte dem Wortlaut getreu.

 
Als ganz und gar vollkommen gilt der Heilige Wandel, weil es da nichts mehr hinzuzufügen gibt, er also ganz und gar vollständig ist.
 

Als lauter gilt er, weil es darin nichts zu Verwerfendes gibt, er also von allen Unreinheiten geläutert ist.

 
Ferner auch, weil durch seine Ausübung (patipatti) man der Erreichung (d.i. der durchdringenden Erkenntnis der 4 Edlen Wahrheiten, Kom.) fähig wird, ist der heilige Wandel dem Sinne getreu; und heil durch Erlernen der Texte (pariyatti) man mit der Botschaft (āgama) wohl verrraut wird, ist der Wandel dem Wortlaut getreu (siehe pariyatti). Weil der Heilige Wandel mit den fünf Gesetzesgebieten, wie Sittlichkeit, Geisteszucht, Wissen, Erlösung, Erkenntnisblick der Erlösung verbunden ist, ist er ganz und gar vollkommen. Weil er frei ist von den Geistesbefleckungen, zur Entrinnung hinzielt und weltliche Genüsse unbeachtet läßt, gilt er als lauter. Somit also ist das Gesetz wohlverkündet, insofern es einen solcherart dem Sinne und Wortlaut getreuen, ganz und gar vollkommenen, lauteren Heiligen Wandel verkündet.

 
Oder, wohlverkündet ist das Gesetz, weil es frei ist von Verkehrtheiten des Sinnes. Als verkehrt nämlich erweist sich der Sinn des Gesetzes der Andersgläubigen (aññatitthiya), insofern die darin als hinderlich bezeichneten Dinge nicht hinderlich und die als befreiend bezeichneten Dinge nicht befreiend sind, und somit jene Dinge schlecht verkündet sind. Nicht aber erweist sich auf diese Weise der Sinn des Gesetzes des Erhabenen als verkehrt. Denn weil die darin als hinderlich und die als befreiend bezeichneten Dinge einem solchen Zustand nicht widersprechen, darum gilt das überlieferte Gesetz (pariyata-dhamma) als wohl verkündet.

 
Das überweltliche Gesetz (lokuttara-dhamma)aber ist wohlverkündet, insofern da ein dem Nirwahn entsprechender Wandel und ein dem Pfad entsprechendes Nirwahn verkündet wird. Wie es heißt: "Wohl verkündet aber hat der Erhabene seinen Jüngern den zum Nirwahn führende Pfad; und es gehen das Nirwahn und der Pfad ineinander über. Gleichwie nämlich die Wasser des Ganges und der Yamunā zusammenfließen, sich vereinigen, so auch hat der Erhabene den zum Nirwahn führenden Pfad (nibbāna-gāminī patipadā) wohlverkündet; und es gehen das Nirwahn und der Pfad ineinander über."

 
Der edle Pfad ist hierbei wohlverkündet, insofern dieser die beiden Extreme (nämlich Ewigkeitsglaube und Vernichtungsglaube (eines illusorischen Ichwesens), sinnliches Genußleben und Selbstkasteiung, Schlaffheit und Aufgeregtheit. Kom.). vermeidende wirklich mittlere Pfad eben als der Mittelpfad verkündet wurde. Wohlverkündet sind die Früchte der Asketenschaft (sāmañña-phala), insofern diese wirklich von den befleckenden Leidenschaften gestillten Zustände eben als solche verkündet wurden. Wohlverkündet ist das Nirwahn, insofern dieses wirklich das Ewige, Todlose, die Rettung, Zuflucht usw. Bildende eben als solches verkündet wurde. Somit gilt also auch das überweltliche Gesetz als wohlverkündet.

 

2. San-ditthika ("sichtbar", evident) besagt: wer da in seiner eigenen Bewußtseinskontinuität Gier, Haß und Verblendung zum Schwinden bringt, der vermag den edlen Pfad selber zu sehen' (sāmam datthabbo); darum gilt jener als 'für einen selber sichtbar ("durch diesen edlen Pfad sind in mir Gier usw. geschwunden': so kann er den Pfad selber in eigner Person sehen, braucht von keinem anderen geleitet zu werden". Kom.). Wie es heißt (A.III.54-55): "Aus Gier, Brahmane, von der Gier überwältigt, besessenen Geistes, sinnt man auf eigenen Schaden, sinnt man auf des anderen Schaden 'sinnt man auf beiderseitigen Schaden, erleidet man geistigen Schmerz und Trübsal. Ist aber die Gier erloschen, so sinnt man weder auf eigenen Schaden, noch auf des anderen Schaden, noch auf beiderseitigen Schaden, erleidet man keinen geistigen Schmerz und Trübsal. So, Brahmane, ist das Gesetz sichtbar."

 
Fernerhin, wer immer das neunfache überweltliche Gesetz verwirklicht hat, ein solcher vermag das Gesetz durch Rückblick-Erkenntnis (pacca-vekkhana-ñāna) selber (sayam) zu sehen, ohne daß er nach dem Glauben an andere zu gehen brauchte: daher gilt jenes als 'einem selber sichtbar'.
 

Oder aber, san-ditthi bedeutet 'vollkommene Erkenntnis'; und als sanditthi-ka oder 'mit vollkommener Erkenntnis ausgestattet', gilt etwas, das aufgrund der vollkommenen Erkenntnis siegt. So siegt hier über die befleckenden Leidenschaften der Edle Pfad vermittels der damit verbundenen Erkenntnis, die Edle Frucht vermittels der ihre Grundlage bildenden Erkenntnis (hier sind die 4 Pfade und 4 Früchte des Stromeintritts, der Einmalwiederkehr, der Niewiederkehr und der Heiligkeit gemeint), das Nirwahn vermittels der zu seinem Gebiete gehörenden Erkenntnis. Wie nämlich derjenige als Wagenlenker gilt, der vermittels des Wagens siegt, so auch gilt das neunfache überweltliche Gesetz als mit vollkommener Erkenntnis ausgestattet, weil es vermittels der vollkommenen Erkenntnis siegt.

 
Oder aber, dittha wird als Anblick bezeichnet, und dittha ist dasselbe wie sandittha. Als sanditthi-ka oder 'des Anblicks wert' gilt also etwas, das wert ist, daß man es anschaue. Das überweltliche Gesetz nämlich bringt, sobald es durch Erreichung der Geistesentfaltung oder der Verwirklichung geschaut wird, den Schrecken der Daseinsrunde zum Stillstand. Gleichwie einer, dem Kleider zukommen, als bekleidbar gilt, so auch gilt jenes überweltliche Gesetz, weil es wert ist, daß man es anschaue, als 'des Anblicks wert'.

 
3. Als 'an keine Zeit gebunden' (a-kala = akālika) gilt etwas, das keine Zeit braucht, um eigene Früchte zu bringen. Es heißt, daß es nicht etwa fünf bis sieben Tage Zeit verstreichen läßt, um Früchte zu bringen, sondern es unmittelbar nach seinem Erscheinen Früchte bringt.

 
Oder aber, als 'an die Zeit gebunden' (kālika) gilt, was zum eigenen Fruchtbringen eine lange Zeit braucht: dies betrifft das weltliche verdienstvolle Gesetz (eine weltlich (lokiya) verdienstvolle Tat (Karma) nämlich wird nie unmittelbar von einer Wirkung (vipāka) gefolgt, sondern bringt sogar oft erst im nächsten oder einem späteren Leben Früchte). Weil aber das überweltliche Gesetz, da es unmittelbare Früchte bringt, keine Zeit braucht, gilt es als 'an keine Zeit gebunden'. Das wird also gesagt bloß mit Hinsicht auf diesen Edlen Pfad. (Unmittelbar nämlich nach dem Aufsteigen des durch Hellblick bedingten überweltlichen Pfadmomentes (des Stromeintritts usw.) folgen die als Früchte (phala) geltenden Bewußtseinsmomente als dessen Ergebnis)

 
4. Als "Einladend" (ehi-pass'-ika, eig. ",Komm und sieh' sprechend") gilt das Gesetz, weil es fähig ist solcher Art der Einladungsweise wie: 'Komm, und sieh dieses Gesetz!' Inwiefern aber ist es dieser Einladungsweise fähig? Infolge seiner Wirklichkeit und seiner Lauterkeit. Denn wenn man auch sagt, man habe in seiner leeren Hand ein Stück Gold oder eine Goldmüze, so vermag man doch nicht zu sagen: 'Komm' und sieh dir's an!' Und warum nicht? Weil eben in Wirklichkeit gar kein Gold darin ist. Und auch wenn Kot oder Urin sich wirklich da befänden, vermöchte man nicht zu sprechen: 'Komm', sieh dir diese Dinge an!, um etwa durch Aufweisen ihrer Lieblichkeit das Herz des Anderen zu erfreuen. Wohl aber hätte man diese Dinge mit Gras oder Laub zu bedecken. Und warum? Weil sie unrein sind. Dieses neunfache überweltliche Gesetz aber, das als solches wirklich vorhanden ist, ist lauter wie der Vollmond am wolkenlosen Himmel oder wie ein auf eine weiße Wolldecke hingelegter echter Edelstein. Weil somit das Gesetz aufgrund seiner Wirklichkeit und Lauterkeit dieser Einladungsweise fähig ist, so gilt es als einladend.

 
 

5. "Anregend" (opanayika, eig. hinführend) bedeutet: imstande anzuregen. Folgendes aber ist die Erklärung hierzu: upanaya ist dasselbe wie upanayana oder 'Anregen', und als opanayika oder 'anregend' gilt das Gesetz deshalb, weil es vermittels der Geistesentfaltung im eigenen Geiste anzuregen imstande ist, sodaß man dabei nicht einmal darauf achtet, wenn einem selbst die Kleider oder die Haupthaare in Flammen stehen. Dies bezieht sich auf das erschaffene (sankhata) ("Das durch Bedingungen entstandene", pratyaya-samutpanna übersetzt Parākr) überweltliche Gesetz (4 Pfade u. 4 Früchte). Das unerschaffene (asankhata) Gesetz (Nirwahn) aber ist imstande vermittels unseres eigenen Geistes anzuregen; daher gilt er als anregend. Der Sinn ist der, daß das Gesetz imstande ist, das Verlangen nach Verwirklichung zu erzeugen.

 
Oder aber, weil der Edle Pfad zum Nirwahn anregt (hinführt), gilt er als 'anregungsfähig' (upaneyya, eig. hinführungsfähig). Und weil das als Ziel und Nirwahn geltende Gesetz zu dem zu verwirklichenden Zustande anzuregen (hinzuführen) imstande ist, darum gilt es als anregungsfähig. 'Anregungsfähig' (upaneyya) aber ist dasselbe wie 'anregend' (opanayika).

 

6. "Jedesmal in ihrem eigenen Innern (paccattam) durch die Weiseit zu erkennen": Alle weisen Menschen, wie die das Enthüllte unmittelbar Erkennenden usw. (s.Pug.160ff), können jedesmal selber erkennen: 'Entfaltet habe ich den Pfad, erreicht die Frucht, verwirklicht die Erlöschung'. Denn nicht gelangen infolge des durch den Unterweiser entfalteten Pfades die trübenden Leidenschaften des Schülers zum Schwinden, noch lebt dieser friedvoll etwa infolge der durch den Lehrer erreichten Frucht, noch verwirklicht er das durch jenen verwirklichte Nirwahn. Daher kann man dieses überweltliche Gesetz nicht etwa sehen in der Weise wie den auf eines anderen Haupte befindlichen Schmuck. Sondern in ihrem eigenen Herzen muß es von den Weisen geschaut und erlebt werden, so sagt man. Das ist aber keine Sache für Toren.

 
Ferner, 'wohlverkündet' ist dieses Gesetz, weil es 'klar erkennbar' ist. Klar erkennbar ist es, weil es an 'keine Zeit gebunden' ist. An keine Zeit gebunden ist es, weil es 'einladend' ist. Was aber einladend ist, ist 'anregend'.

 
Wer so jener Vorzüge des Gesetzes gedenkt, daß es nämlich wohlverkündet ist usw., dessen Geist ist zu einer solchen Zeit weder von Gier, noch von Haß, noch von Verblendung besessen; ganz aufgerichtet ist zu einer solchen Zeit sein Geist angesichts des Gesetzes. In wem solcherart in der oben besprochenen Weise die Hemmungen zurückgedrängt sind, in dem steigen gleichzeitig die Vertiefungsglieder auf. Infolge der Unergründlichkeit der Gesetzesvorzüge aber, oder infolge des Bestrebens sich der vielartigen Vorzüge zu erinnern, erreicht die Vertiefung nicht die 'volle' (appanā), sondern bloß die 'angrenzende' (upacāra) Stufe. Weil diese nun aufgrund der Erinnerung an die Gesetzesvorzüge aufgestiegen ist, darum gilt sie als Betrachtung über das Gesetz.

 
Indem aber der dieser Betrachtung über das Gesetz hingegebene Mönch die Gesetzesvorzüge erkennt, empfindet er Achtung und Ehrfurcht vor dem Meister: 'Keinen Meister kenne ich - weder in der Vergangenheit noch jetzt - der solch ein anregendes Gesetz verkündet hätte und mit solchen Vorzügen ausgestattet wäre, wie Er, der Erhabene. Und voll Achtung und Ehrfurcht vor dem Gesetz erlangt er volles Vertrauen usw., ist stets von Verzückung und Freude erfüllt, bezwingt Furcht und Angst, vermag Schmerzen zu ertragen, bekommt ein Gefühl, als ob er mit dem Gesetze zusammen lebte; und sein die Betrachtung der Gesetzesvorzüge bergender Körper ist verehrungswürdig wie ein Heiligenschrein, sein Geist neigt zur Verwirklichung des unvergleichlichen Gesetzes; kommt er mit einem verwerflichen Gegenstande in Berührung, so steigt beim Denken an die Vortrefflichkeit des Gesetzes in ihm Schamgefühl und Gewissensangst auf. Sollte ein solcher auch nicht weiter vordringen, so ist er doch einer glücklichen Daseinsfährte gewiß.

 

 
Dies nun ist die ausführliche Darlegungsweise der Betrachtung über das Gesetz.


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