PĀTIMOKKHA

ANHANG I – Notizen zur Verhaltensethik

Notizen zur Verhaltensethik aus Mahāvagga (MV), Cullavagga (CV) and Parivārā (PV)

3. Nissayo – Verbindung <zwischen Lehrer und Schüler>

[MAHĀKKHANDHAKAN - Aus dem ersten Kapitel des MV.]

A) Der Grund für die UPAJJHĀYA-Verbindung

Der Grund, weswegen der Erhabene die Verbindung zum UPAJJHĀYA anordnete, ist, daß während die Bettelmönche ohne einen Unterweiser, ohne Belehrung und Rat waren, sie schlecht angezogen und mit schlechten Manieren zum Brockensammeln gingen und in der Speisehalle herumlärmten, wofür die Laien sie scharf kritisierten. Aus diesem Anlaß sagte der Erhabene: "Ich erlaube, o Bettelmönche, einen Unterweiser (Upajjhāya). Der Unterweiser, o Bettelmönche, soll in sich zu dem mit ihm lebenden Schüler (SADDHIVIHĀRIKA) die Geisteshaltung wie zu einem Sohn erwecken und der mit ihm lebende Schüler soll in sich zu dem Unterweiser die Geisteshaltung wie zu einem Vater erwecken. Auf diese Weise gegenseitig in Verehrung, Nachgiebigkeit und Höflichkeit verweilend, werden sie in dieser Lehre (Dhamma) und Verhaltensethik (Vinaya) zu Wachstum, Zuwachs und Entwicklung kommen".

UPAJJHAYAGGAHANAN - Annahme durch einen Unterweiser

Der Schüler, der das Obergewand auf der <linken> Schulter geordnet hat, sich zu den Füßen des Unterweisers verbeugt hat, sich in die Hocke gesetzt hat, die Hände zusammengelegt und sie bis an den Kopf herangeführt hat, soll zum Unterweiser auf diese Weise sprechen:

"Ehrwürdiger Herr, seien Sie mein Unterweiser".

Wenn der Unterweiser durch Körper, Worte oder durch beides antwortet: "SAHU (sehr gut), LAHU (sehr wohl), OPAYIKAN (in Ordnung), PATIROPAN (angemessen), oder PASADIKENA SAMPADEHI (strebe mit Freude)!", dann ist die Annahme vollzogen. Wenn er nichts antwortet, dann nicht. [MV. 44-46]

Der Schüler kann auf die Antwort des Unterweisers antworten:

"Sehr gut! Mit Verlaub, ich willige ein". <Shrī Lankā>

oder:

"Sehr gut, Ehrwürdiger Herr! Von heute an übernehme ich die Verantwortung für den Thera und der Thera für mich." <Wiederhole von Anfang an noch zweimal> <Thailand> [Smps. 730]

Ein Bettelmönch, der während der Handlung der Hochordination durch einen Unterweiser angenommen wurde, hat diesen als seinen ständigen Unterweiser und falls sie in demselben Kloster leben, braucht er nicht in Verbindung mit einem Lehrer zu leben.

B) Der Grund für die ĀCARIYA- (Lehrer-) Verbindung

Während die Unterweiser vom Kloster abreisten, das Gewand ablegten, starben, oder zu einem nichtbuddhistischen Orden übergingen, waren die Bettelmönche wieder ohne Rat und Belehrung und benahmen sich wieder schlecht, wofür die Laien sie scharf kritisierten. Aus diesem Anlaß sagte der Erhabene: "Ich erlaube, o Bettelmönche, einen Lehrer. Der Lehrer, o Bettelmönche, soll in sich zu dem unter ihm lebenden Schüler (ANTEVĀSIKA) die Geisteshaltung ... Zuwachs und Entwicklung kommen".

ĀCARIY AGGAHANAN - Annahme durch einen Lehrer

Der Schüler, der das Obergewand...,soll zum Lehrer auf diese Weise sprechen:

"Ehrwürdiger Herr, seien Sie mein Lehrer. Ich werde in Verbindung mit dem Ehrwürdigen leben".[MV. 60/61]

Der Schüler kann auf die Antwort des Lehrers wie oben beim Upajjhāya antworten.

C) VATTAN – Die Pflicht

Der Erhabene erließ daraufhin die Vorschrift, daß der Schüler dem Unterweiser/ Lehrer gegenüber seine Pflicht korrekt erfüllen soll (sammā vattitabbaη). Man soll diese Pflicht kennen und erfüllen, sonst ist das ein Dukkatavergehen. Und auch der Unterweiser/ Lehrer hat seine Pflicht dem Schüler gegenüber zu erfüllen. [MV. 54/61].

D) NISSAYAPATIPPASSADHI – Das Abbrechen der Verbindung.

Die folgenden Gründe führen zur Abbrechung der Verbindung:

i) der Unterweiser/ Lehrer reist ab,

ii) der Unterweiser/ Lehrer legt das Gewand ab,

iii) der Unterweiser/ Lehrer stirbt,

iv) der Unterweiser/ Lehrer geht zu nichtbuddhistischem Orden über,

v) der Unterweiser/ Lehrer fordert den Schüler auf ihn zu verlassen, und

vi) die Lehrerverbindung endet, wenn der Antevāsika mit dem Unterweiser zusammen kommt. [MV. 62]

E) PAÑCA-VASSĀNI-NISSAYO – Fünf-Jahres-Verbindung

Der Erhabene sprach: "O Bettelmönche ! Ich erlaube, dass ein erfahrener (BYATTO) und fähiger (PATIBALO) Bettelmönch fünf Jahre in Verbindung lebt. Ein Unerfahrener lebenslang". [MV. 80] Diese beiden heißen: NISSAYAKARANÍYĀ = welche die Verbindung aufnehmen sollen. [MV. 92] Für diese gibt es, abgesehen von den fünf Ausnahmen unten, nicht einmal einen Tag Vermeidung der Verbindung. Erfahren und fähig heißt der, der wenigstens mit den folgenden Minimaleigenschaften ausgestattet ist:

i) Er hat Vertrauen (saddhā), ii) er hat Schamgefühl, iii) er hat Gewissensscheu, iv) er ist energetisch, v) er ist achtsam (nicht vergeßlich), vi) die höhere Sittlichkeit (adhisīla) betreffend, fehlt es ihm nicht an Sittlichkeit, vii) das höhere Benehmen (ajjhācāra) betreffend, fehlt es ihm nicht an Benehmen, viii) die höhere Ansicht (atiditthi) betreffend, fehlt es ihm nicht an Ansicht, ix) er hat viel gelernt, x) er ist weise, xi) er weiß, was ein Vergehen ist, xii) er weiß, was kein Vergehen ist, xiii) er weiß, was ein leichtes Vergehen ist, xiv) er weiß, was ein schweres Vergehen ist, [s. Anh. I, Kap. 5] xv) beide Pātimokkhas, (das der Bettelmönche und das der Bettelnonnen) hat er ausführlich, vollständig und auswendig gelernt, hat sie vollständig analysiert, mit richtigem Tonfall ausgesprochen, vollständig Grundtext für Grundtext und Einzelheit für Einzelheit beurteilt, und xvi) er ist fünf Jahre oder mehr als fünf Jahre hochordiniert.

"Mit diesen Eigenschaften ausgestattet, o Bettelmönche, kann ein Bettelmönch ohne Verbindung leben." [MV. 82]. Dieser Bettelmönch heißt: NISSAYAMUTTAKO = frei von der Verbindung.

Ein Unterweiser/ Lehrer soll nicht schändlichen und törichten Bettelmönchen die Verbindung geben und man soll nicht mit schändlichen und törichten Bettelmönchen in Verbindung leben. Dieses zu tun ist ein Dukkatavergehen. [MV. 9I; PV. 117].

F) ZEITWEILIGE AUSNAHMEN

Es gibt jedoch diese fünf Ausnahmen, während welcher ein Nissayakaranīyo eine gewisse Zeit lang ohne Verbindung leben darf [MV. 92]:

i) "Ich erlaube, o Bettelmönche, vier oder fünf Tage abzuwarten, bis man die Gesinnung <betreffend der Sittlichkeit oder Schändlichkeit> des Bettelmönches <, der die Verbindung gibt,> festgestellt hat. <Smps. 770>

ii) "Ich erlaube,..., einem Bettelmönch, der auf einer Landstraße entlang geht und die Verbindung nicht bekommen kann, ohne Verbindung zu leben".

iii) Ich erlaube,..., einem Kranken, der die Verbindung nicht bekommen kann, ohne Verbindung zu leben".

iv) "Ich erlaube,..., einem Bettelmönch, der kranke Bettelmönche pflegt und nach Verbindung fragt, sie aber nicht bekommen kann, ohne Verbindung zu leben".

v) Ich erlaube, ..., einem Bettelmönch, der im Walde lebt und die Umstände dort günstig findet, jedoch die Verbindung nicht bekommen kann, auf diese Weise ohne Verbindung zu leben: "Wann auch immer ein angemessener Verbindungsgeber hierher kommen wird, dann werde ich mit ihm in Verbindung leben".

G) RÜCKKEHR ZUR VERBINDUNG

Jeder Bettelmönch in den Ausnahmen i) bis v) und jeder Nissaya-muttako kann durch ein Vinayaverfahren gezwungen werden, zur Verbindung rückzukehren, wenn sein Benehmen sehr schlecht ist. Die erforderlichen Faktoren dafür sind: 1) Er ist ein Tor und unerfahren, 2) Er ist voll von Vergehen ohne Grenzen und 3) Er verkehrt mit Laien und steht in unziemlichem Kontakt mit ihnen. Falls diese Faktoren bis zu einem solchen Grade in einem Bettelmönch vorhanden sind, daß der Orden immer wieder damit beschäftigt ist ihm Bewährungszeit (Parivāsa) usw. zu geben, dann kann ihm der Orden den 'Niyassa-kammaη' [CV. 24f] auferlegen, so daß er in Verbindung leben muß. Das kann für 5 bis 10 Tagen sein, oder auch länger, falls er seine Pflichten [CV. 8] nicht richtig erfüllt.


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