PĀTIMOKKHA

ANHANG I – Notizen zur Verhaltensethik

Notizen zur Verhaltensethik aus Mahāvagga (MV), Cullavagga (CV) and Parivārā (PV)

4. Uposatho – Beachtung der Pātimokkharezitation, usw.

[UPOSATHAKKHANDHAKAN - Aus dem zweiten Kap. des MV. 101-136]

A) SANKHITTENA PĀTIMOKKHUDDESO – Die Pātimokkharezitation in Kürze [MV. 112]

Der Erhabene sprach: "Ich erlaube, ..., das Pātimokkha in Kürze zu rezitieren, falls eine der folgenden Behinderungen (od. Bedrohungen) auftritt: Behinderung (od. Bedrohung) durch

i) Könige, <Regierungsgewalten>, ii) Räuber, <Guerillas, usw.> iii) Feuer, iv) Wasser, v) Menschen, vi) Nichtmenschen, <Dämonen, usw., aber auch Götter>, vii) Raubtiere, viii) Reptilien, ix) für das Leben, und x) für den Reinheitswandel".

SUTTUDDESO - Die Rezitation betrachtet "Als gehört"

Man muß die Präambel (Nidāna) rezitieren und wenn während einer der darauf folgenden Rezitation eine Behinderung auftritt, soll man diese 'Als gehört' verkünden.

Ein Beispiel wäre:

"Ehrwürdige, die Präambel ist rezitiert worden. Die vier Regelverstöße, die "zu Fall bringen"; sind rezitiert worden. - Die 13 Regelverstöße "das anfängliche und folgende Zusammentreten des Ordens" betreffend werden von den Ehrwürdigen "ALS GEHÖRT" betrachtet...

Die sieben Regeln "zur Beilegung der Streitigkeiten" werden "ALS GEHÖRT" betrachtet. Soviel ist in des Erhabenen Ordenssatzung überliefert, ist in der Ordenssatzung enthalten und kommt halbmonatlich zur Rezitation. Hierin sollen alle sich einig, zusammen sich freuend und nicht streitend, sich üben.

DIE REZITATION BETRACHTET "ALS GEHÖRT" IST BEENDET DAS HAUPTREGELWERK DER BETTELMÖNCHE IST BEENDET."

"Wenn, o Bettelmönche, es keine Behinderung gibt, soll man das Pātimokkha nicht in Kürze rezitieren. Wer es so rezitiert, begeht ein Dukkatavergehen". [Smps. 789/ MV. 112].

B) Notwendigkeit der Pātimokkharezitation

Es kann vorkommen, daß in einem Kloster bzw. Aufenthaltsort gerade am Uposathatag Bettemönche wohnen,

die Toren und unerfahren sind. Sie wissen nichts über den Uposathatag, über die Uposathahandlung, das Pātimokkha und die Pātimokkharezitation. "O Bettelmönche, diese Bettelmönche sollen sofort einen Bettelmönch zum benachbarten Kloster entsenden: 'Gehe Freund! Lerne das Pātimokkha in Kürze oder in aller Ausführlichkeit und komme zurück'. Gelingt es ihnen auf diese Weise, so ist es gut. Wenn es ihnen nicht gelingt, dann sollen eben alle diese Bettelmönche, zu einem Kloster gehen, wo andere Bettelmönche um den Uposathatag, um die Uposathahandlung, das Pātimokkha und die Pātimokkharezitation wissen. Wenn sie nicht gehen, begehen sie ein Dukkatavergehen." [MV. 119]

C) Parisuddhi - Chanda-dānaη – Abgabe der Erklärung der Reinheit und Zustimmung

I) Abgabe der Erklärung der Reinheit

Wenn der Orden sich versammelt hat, um die Uposathahandlung durchzuführen, und ein Bettelmönch <A>, weil er krank ist, nicht dazu erscheinen kann, soll er einem Überbringer <B> gegenüber eine Erklärung der Reinheit abgeben. Ist <A>, <wenn möglich>, an <B> herangetreten und hat sein Obergewand auf der <linken> Schulter geordnet, ... soll er auf diese Weise zu <B> sprechen:

"Ich gebe eine Erklärung meiner Reinheit ab. Überbringe die Erklärung meiner Reinheit. Verkünde meine Reinheit".

Falls <A> ein Vergehensgeständnis abzulegen hat, so soll er dies vor der Abgabe der Erklärung der Reinheit tun. <B> soll die Erklärung der Reinheit des <A> in der Mitte des Ordens überbringen. Wenn der Fragende während der 'Voraufgabe' (Pubbakicca) danach fragt, soll <B> sie in Pāli oder Ortssprache verkünden. Ein Beispiel aus [Smps. 792]:

"Ehrwürdiger Herr! Der Ehrwürdige Soundso hat die Erklärung seiner Reinheit abgegeben."

II) Abgabe der Zustimmung

Wenn der Orden sich versammelt hat', um ein Vinayaverfahren auszuführen, und <A>, weil er krank ist, nicht dazu erscheinen kann, soll er einem Überbringer <B> gegenüber seine Zustimmung geben.

"Ich gebe meine Zustimmung. Überbringe meine Zustimmung. Verkünde meine Zustimmung". [MV. 121]

<B> soll sie wie vorher überbringen: "Ehrwürdiger Herr! Der Ehrwürdige Soundso hat die Erklärung seiner Zustimmung abgegeben."

III) Abgabe der Erklärung der Reinheit und Zustimmung.

Falls am Uposathatag zusätzlich noch ein Vinayaverfahren ausgeführt wird und <A>, weil er krank ist, nicht dazu erscheinen kann, dann soll er beides, die Erklärung der Reinheit (pārisuddhi) und Zustimmung (chanda) abgeben und <B> soll beides überbringen. [so MV. 122]. Ein Beispiel:

"Ehrwürdiger Herr! Der Ehrwürdige Soundso hat die Erklärung seiner Reinheit und Zustimmung abgegeben ".

Wenn der Überbringer in diesen drei Fällen (I, II, III) absichtlich die Erklärung der Reinheit und/ oder Zustimmung nicht überbringt, begeht er ein Dukkatavergehen, und wenn der Orden die Uposathahandlung oder ein Vinayaverfahren, wissentlich, ohne die überbrachte Erklärung der Reinheit und/ oder Zustimmung ausführt, dann begeht jedes daran teilnehmende Ordensmitglied ein Dukkatavergehen. [MV. 120-2]

Falls am Uposathatag die Verwandten, oder Regierungsgewalten, Räuber, Schufte oder Feinde, einen Bettelmönch festhalten, so daß er an der Uposathahandlung nicht teilnehmen kann, dann soll er <wenn möglich> eine Erklärung seiner Reinheit abgeben. [MV. 122]

D) SANGHA-, PARISUDDHI-, ADHITTHĀNUPOSATHO

Uposathahandlung des Ordens, der Reinheit und der Bestimmung

I) SANGHUPOSATHO <für VIER oder MEHR Bettemönche> [MV. 102/124].

Wenn mindestens vier Bettelmönche in einem Kloster wohnen, betrachtet man sie als einen Orden und am Uposathatag sollen sie das Pātimokkha rezitieren, so wie es vom Erhabenen bestimmt wurde. s. Anm. 24.

Und:

"Dort wo vier Bettelmönche wohnen, sollen sie nicht die Erklärung der Reinheit eines <Kranken, usw.> überbringen und zu dritt das Pātimokkha rezitieren. Wenn sie es rezitieren, begehen sie ein Dukkatavergehen." [MV. 125]

II) PĀRISUDDHI-UPOSATHO <für DREI Bettelmönche>

Falls drei Bettelmönche in einem Kloster wohnen, werden sie nicht als Orden betrachtet und sie sollen die Uposathahandlung der Reinheit durchführen, so wie es vom Erhabenen bestimmt wurde [MV. 124]: Ein erfahrener und fähiger Bettelmönch soll folgendermaßen bei den anderen Bettelmönchen beantragen:

<Antrag>

"Mögen die Ehrwürdigen mich anhören. Heute ist der Uposothatag am 14ten/ 15ten. Wenn es den Ehrwürdigen scheint, daß die richtige Zeit gekommen ist, werden wir (miteinander) die Uposathahandlung der Reinheit durchführen."

Der älteste Bettelmönch soll zu den beiden Jüngeren folgendermaßen sprechen:  

"Ich bin rein, Freunde. Mögt ihr mich als 'rein' ansehen." 3 x

Der nächstjüngere Bettelmönch:

"Ich bin rein, Ehrwürdiger Herr. Mögt ihr mich als 'rein' ansehen." 3 x

"Dort wo drei Bettelmönche wohnen sollen sie nicht die Erklärung der Reinheit eines <Kranken, usw.> überbringen und zu zweit die Uposathahandlung der Reinheit (mit Ñatti) durchführen. Wenn sie sie durchführen, begehen sie ein Dukkatavergehen". [MV. 125]

III) PĀRISUDDHI-UPOSATHO <für ZWEI Bettelmönche>

Für zwei Bettelmönche ist der Antrag (Ñatti) nicht notwendig und der ältere Bettelmönch sagt zum Jüngeren:

"Ich bin rein, Freunde. Mögt ihr mich als 'rein' ansehen." 3 x

Der jüngere Bettelmönch zum Älteren: "Ich bin rein, Ehrwürdiger Herr. Mögt ihr mich als 'rein' ansehen." 3 x

"Dort wo zwei Bettelmönche wohnen, soll <A> nicht die Erklärung der Reinheit des <B> abholen und alleine den Uposathatag <so unter IV) > bestimmen. Wenn er ihn bestimmt, begeht er ein Dukkatavergehen". [MV. 125]. <d.h. er braucht die Erklärung der Reinheit nicht abzuholen und soll mit IV) unten fortfahren.>

Falls am Sanghuposathatag an einem bestimmten Aufenthaltsort die Pātimokkharezitation beendet ist und eine Gruppe <A> von <z.B. 15> dort ansässigen Bettelmönchen entweder vollständig in der Sīma sitzt, oder teilweise oder ganz aufgestanden ist und eine andere Gruppe <B> von ansässigen Bettelmönchen derselben oder geringeren Zahl <z.B. 10> ankommt, soll diese in der Anwesenheit von Gruppe <A> ihre Reinheit individuell verkünden (ārocetabbā): "Ich verkünde meine Reinheit". Wenn jedoch die Gruppe <B> größer als <A> ist <z. B. 20>, dann soll <B> zusammen mit <A> wieder mit der Pubbakicca von vorne beginnen und das Pātimokkha erneut rezitieren. Das Obere gilt, wenn Gruppe <B> Besucher sind, wenn Gruppe <A> Besucher und Gruppe <B> Ansässige sind und wenn Gruppe <A>+<B> Besucher sind. [MV. 129ff]

IV) ADHITTHĀNUPOSATHO <für EINEN Bettelmönch>

Der Erhabene sprach: "O Bettelmönche, dieser Bettelmönch soll dort, wo sich die Bettelmönche <normalerweise> hinbegeben, entweder in die Bedienungshalle, den Schuppen oder eine Baumwurzel, 1) diesen Platz fegen, 2) das Licht anzünden, 3) das Wasser zum Trinken und Waschen bereitstellen, 4) Sitze herrichten und sich hinsetzen. Wenn andere Bettelmönche kommen, soll er die Uposathahandlung zusammen mit ihnen durchführen. Wenn keine kommen, soll er den Uposathatag auf diese Weise bestimmen:

'Heute ist für mich der Uposathatag (am 14ten/ am 15ten). Ich bestimme <ihn>'.

Wenn er ihn nicht bestimmt, begeht er ein Dukkatavergehen." [MV. 125]


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