Der ‘Mit 10 Kräften Ausgestattete', ist eine Bezeichnung für den Buddha. Hierüber heißt es (M.12, M.17. u. A.X.21):
»Da, ihr Mönche,
- erkennt der Vollendete das Mögliche als möglich, das Unmögliche als unmöglich . . .
- erkennt von den vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Taten das Ergebnis . . .
- erkennt den alle zum Heile führenden Pfad der Wirklichkeit gemäß . . .
- erkennt die aus den vielen, verschiedenartigen Elementen bestehende Welt der Wirklichkeit gemäß . . .
- erkennt der Wesen verschiedenartige Neigungen . . .
- erkennt der anderen Wesen und Geschöpfe höheren oder niederen Fähigkeitszustand . . .
- erkennt bei den Vertiefungen, den Befreiungen, der Sammlung und den Erreichungszuständen das Getrübtsein, die Lauterkeit und das Sicherheben daraus . . .
- erinnert sich mancher früherer Daseinsform . . .
- erkennt mit dem Himmlischen Auge . . . wie die Wesen abscheiden . . . und ihren Taten entsprechend wiedererscheinen . . .
- hat durch Versiegung der Triebe die triebfreie Gemütserlösung und Wissenserlösung . . . sich zu eigen gemacht.«
Eine ganz ausführliche Erklärung der 10 Kräfte bietet Vibh. XVI.