PĀTIMOKKHA

<7. Pātidesanīyā-dhammā – Regelverstöße, die "auf bestimmte Weise gestanden werden sollen">

Ehrwürdige, nun kommen die vier Regelverstöße, die "auf bestimmte Weise gestanden werden sollen" (PĀTIDESANÍYĀ) zur Rezitation.

1. Welcher Bettelmönch auch immer von der Hand einer Bettelnonne, mit der er nicht verwandt ist und die eine bewohnte Gegend betreten hat, eßbare oder genießbare Speise eigenhändig entgegennimmt und sie ißt oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: "Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich."

2. Bettelmönche mögen zu Familien eingeladen worden sein und Speise genießen. Wenn da irgendeine Bettelnonne steht und parteiisch Anordnungen gibt: "Geben Sie hierher gewürzte Hülsenfrüchte165, geben Sie hierher gekochten Reis166!" - dann sollen jene Bettelmönche diese Bettelnonne auf diese Weise wegschicken: "Gehe zur Seite, Schwester, solange die Bettelmönche Speise genießen! " Wenn auch nicht einer der Bettelmönche diese Bettelnonne auf diese Weise zum Weggehen auffordert: "Gehe zur Seite, Schwester, solange die Bettelmönche Speise genießen!" - dann sollen diese Bettelmönche es auf diese Weise gestehen: "Etwas Tadelnswertes, Freunde, haben wir begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehen wir."

3. Es gibt solche Familien, welche zu 'Schulungstüchtigen'167, ernannt worden sind168. Welcher Bettelmönch auch immer von solchen zu 'Schulungstüchtigen' ernannten Familien, ohne vorher eingeladen worden zu sein {bzw.} ohne krank zu sein, eßbare oder genießbare Speise eigenhändig entgegennimmt und sie ißt oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: "Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich."

4. Es gibt solche Waldlagerstätten, die als gefährlich und furchterregend bekannt sind. Welcher Bettelmönch auch immer in solchen Lagerstätten lebt und ohne vorher {die Spender über die Gefahr} zu informieren, {von Spendern dorthin gebrachte} eßbare oder genießbare Speise innerhalb des Klosters eigenhändig entgegennimmt und sie, ohne krank zu sein, ißt oder genießt, soll es auf diese Weise gestehen: "Etwas Tadelnswertes, Freunde, habe ich begangen, das nicht zuträglich ist und auf diese Weise gestanden werden soll. Dies gestehe ich."

Ehrwürdige, die vier Regelverstöße, die "auf bestimmte Weise gestanden werden sollen", sind rezitiert worden.

Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein?

Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein ?

Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

Die Regelverstöße, die "auf bestimmte Weise gestanden werden sollen", sind beendet.


165. "Es gibt zwei Arten von gewürzten Hülsenfrüchten: Gewürzte Erbsen und gewürzte Bohnen, die man mit der Hand nehmen kann <, da sie sich in fester Form befinden>". [Pāc. 190]

NB: Hier sind auch Kichererbsen (kulatthā), Linsen usw. mit Erbsen eingeschlossen, da sie zu derselben Familie (Leguminosen) gehören. [s. Khvt. 149]

166. 'Odana' - hier, der Einfachheit halber, als gekochter Reis übersetzt - bezeichnet alle Getreidekörner, die gekocht sind. [s. Smps. 605]

167. "Schulungstüchtige <hier>: Eine Familie, deren Vertrauen zunimmt, deren Vermögen sich aber verringert." [Pāc. 180] <Der Erhabene beschützte auf diese Weise übermäßig großzügige Familien vor Verarmung.>

168. Diese "Ernennung" wird durch ein Vinayaverfahren vorgenommen und ist nicht nur bei Sotāpannas möglich. S. Anm. 167


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