PĀTIMOKKHA

BHIKKHU-PĀTIMOKKHAN - DAS HAUPTREGELWERK DER BUDDHISTISCHEN BETTELMÖNCHE

<1. Nidānaη – Präambel>

<Fra:> "Verbeugung vor ihm, dem Erhabenen, Würdigen, völlig aus sich selbst Erleuchteten. 3x

<Antrag (27)>

Ehrwürdiger Herr! Möge der Orden mich anhören. Heute ist der Uposathatag am 14ten/ 15ten. (28) Wenn es dem Orden scheint, daß die richtige Zeit gekommen ist, möge der Orden die Uposathahandlung durchführen, das Hauptregelwerk rezitieren.

Welches ist die Voraufgabe des Ordens? Mögen die Ehrwürdigen ihre Reinheit erklären. Ich werde das Hauptregelwerk rezitieren. Mögen wir alle, die wir hier anwesend sind, es gut anhören und aufpassen.

Wer ein Vergehen begangen hat (29), möge es offenbaren.(30) Wenn es kein Vergehen gibt, sollte man schweigen. Durch Ihr Schweigen werde ich verstehen, daß die Ehrwürdigen rein sind.

So wie jemand, der einzeln gefragt ist, eine Antwort gibt, so auch gibt es in einer solchen Gruppe eine Ausrufungsfrage, bis zu dreimal. Welcher Bettelmönch auch immer, während es bis zu dreimal ausgerufen wird, sich an ein vorliegendes Vergehen erinnert, und es nicht offenbart, begeht eine bewusste Lüge. Ehrwürdige, eine bewußte Lüge wurde vom Erhabenen als behindernder Umstand (31) bezeichnet. Deshalb soll ein Bettelmönch, der sich erinnert, ein Vergehen begangen zu haben und um Reinheit besorgt ist, jenes vorliegende Vergehen offenbaren. Ist es offenbart, wird es für ihn erleichternd (32) sein.

Ehrwürdige, die Präambel ist rezitiert worden.

<Ausrufungsfrage 3x :>

Hier nun frage ich die Ehrwürdigen: Sind Sie hierin rein?

Zum zweiten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Zum dritten Male frage ich: Sind Sie hierin rein?

Die Ehrwürdigen sind hierin rein, deshalb schweigen sie. So fasse ich es auf.

Die Präambel: (33) die erste Rezitation


27. "Byattena bhikkhunā, patibalena sangho ñāpetabbo: Sunātu me ...uposathaη kareyya, pātimokkhaη uddiseyya." [MV.101]

Dieses Verfahren (vinayakammaη) heißt: 'Ñatti-uposatha-kammaη' (Die Handlung bei einem Antrag, <hier:> auf die Durchführung des Uposathas <d.i., Beachtung der Pātimokkharezitation.>) [Smps. 1051; PV.222]

28. "Ich erlaube, ..., das Pātimokkha einmal in der Mondphase, am 14ten oder am 15ten Tag zu rezitieren". [MV.I04] S. auch Anm. 21. <Obwohl der Satz hier: "Ajj'uposatho ...pannaraso", in mehreren Büchern hinzugefügt und rezitiert wird, was eigentlich nicht falsch ist, erscheint er nicht in der Buddhajayantī-version, da es in chronologischer Reihenfolge viel später: "Anujānāmi,..., cātuddase/ pannarase ...uddisitun'ti" erlaubt wurde.

29. "Und einer, ..., der ein Vergehen begangen hat, soll das Pātimokkha nicht anhören. Wenn er es anhört, begeht er ein Dukkatavergehen. Ich erlaube, ..., einen Bettelmönch, der ein Vergehen begangen hat und die Pātimokkharezitation anhört, davon auszuschließen." [CV.240] <Wenn man sich aber vor der Uposathahandlung durch ein Geständnis gereinigt hat, kann man davon nicht ausgeschlossen werden. S. auch Anm. 30>

30. Siehe Anh. I, Kap. 5. A. V.: Vergehensgeständnis während der Pātimokkharezitation.

31. "Wofür ist er ein behindernder <Umstand>? Er ist ein behindernder <Umstand> für die Erreichung der karmisch-heilsamen Zustände, wie der Vertiefungen, Befreiungen, Geistessammlungen..." [MV.104]

32. "Kissa phāsu hoti?... jhānanaη, vimokkhānaη..." [MV.104]

33. Die Präambel ist im MV. 101f zu finden. Die Ausrufungsfrage: "Hier nun frage ich die Ehrwürdigen...", erscheint im MV nicht am Ende der Präambel (Nidāna), sondern im Pj. und Pāc., am Ende der Pārājika usw. Rezitationen. In Khvt jedoch ist angegeben, daß sie wegen der untererwähnten Gründe auch hier rezitiert werden soll. So wird die Präambel richtig rezitiert werden, sonst ist sie falsch rezitiert. Die Gründe sind:

Auf diese Weise, wird es am Ende jeder Rezitation bis zu dreimal ausgerufen. Wer sich vor oder während der Ausrufungsfrage an ein vorliegendes Vergehen erinnert und es am Ende der dritten Ausrufungsfrage, d.i.: "Tatiyam'pi pucchāmi ...parisuddhā", nicht offenbart, begeht ein Dukkatavergehen wegen bewußter Lüge durch Nichtaussprechen (anālapento). [Khvt.16; PV.216]. Es heißt auch in diesem Fall: "Sampajānamusāvade kiη hoti? Dukkataη hoti". [MV.103]. Wie er sich verhalten soll, s. Anh. I. Kap. 5. A.V.


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