KOMMENTAR zum Satipatthāna-Sutta

IV. Die Geist-Betrachtung

Nachdem so der Erhabene die Vergewärtigung der Achtsamkeit durch die neunfache Gefühls-Betrachtung dargelegt hat, beginnt er nun, mit den Worten "Wie nun, o Mönche ..."', von der sechzehnfachen Geist- (oder Bewußtseins-) Betrachtung zu sprechen.

In der folgenden Einteilung des Geistes oder des Bewußtseins ist in keinem der Begriffe das überweltliche Bewußtsein (lokuttaracitta) enthalten, sondern lediglich weltliches. Denn es handelt sich hier um ein analytisches Durchdenken (weltlicher) Dinge (dhamma-sammasana; S. 119) nicht um eine Zusammenfassung (weltlicher und überweltlicher) Dinge (dhamma-samodhāna).

So ist z.B. im folgenden unter "lustfreiem Geist" nicht der entsprechende überweltliche Bewußtseinszustand eines Nichtwiederkehrers oder eines Heiligen zu verstehen, in denen Lust durch die Pfad-Erkenntnis völlig vernichtet ist.

 

Lustbehafteter Geist (sarāgam cittam) umfaßt die acht gierbegleiteten karmisch-unheilsamen Bewußtseinsklassen. Die übrigen vier unheilsamen Bewußtseinsklassen fallen weder unter diesen noch unter den folgenden Begriff ("lustfreier Geist").

Dies und das folgende bezieht sich auf die im Abhidhamma gegebene Klassifizierung des Bewußtseins, die u.a. 12 unheilsame Bewußtseinsklassen aufzählt: 8 von Gier begleitete, 2 von Mißstimmung begleitete, 2 von Verblendung begleitete. Eine übersichtliche Tabelle der gesamten Bewußtseins-Klassifizierung befindet sich in jeder der folgenden Arbeiten des Ehrw. Nyanatiloka: "Abhidhammattha-Sangaha", "Buddhistisches Wörterbuch"; "Visuddhi-Magga"; "Führer durch das Abhidhamma Pitaka".

 

Lustfreier Geist (vītarāgam cittam). Dies sind die karmisch heilsamen und die karmisch neutralen Klassen des weltlichen Bewußtseins.

 

Haßbehafteter Geist (sadosam cittam): die zwei von Mißstimmung begleiteten unheilsamen Bewußtseinsklassen (nämlich spontanes und nicht-spontanes, mit Abneigung verbundenes unheilsames Bewußtsein). Die übrigen zehn unheilsamen Bewußtseinsklassen fallen weder unter diesen noch unter den folgenden Begriff ("haßfreier Geist").

 

Haßfreier Geist (vītadosam cittam): die karmisch heilsamen und karmisch neutralen Klassen des weltlichen Bewußtseins.

 

Verblendeter Geist (samoham cittam; wtl.: "mit Verblendung"): das zweifache, nämlich von Skepsis oder von Aufgeregtheit begleitete unheilsame Bewußtsein. Weil aber Verblendung in allen karmisch unheilsamen Bewußtseinszuständen aufsteigt, treffen hier insofern auch die übrigen zehn Bewußtseins-Klassen zu. Daher werden in diesem Glied der Einteilung alle zwölf unheilsamen Bewußtseinsklassen erfaßt.

Die beiden oben genannten Bewußtseinsklassen werden ganz besonders als ,verblendete' bezeichnet, weil nur sie ausschließlich mit der Wurzel des Unheilsamen ,Verblendung' auftreten, ohne Begleitung einer der beiden anderen unheilsamen Wurzeln, Gier und Haß. Ferner weil in ihnen oder bei den betreffenden Individuen der Zustand der Verblendung und Verworrenheit besonders stark und ausgeprägt ist; daher werden sie auch (im Abhidhamma) als die "starkvarblendeten" (momūha) bezeichnet. Die übrigen unheilsamen Bewußtseinszustände, obwohl gleichfalls von Verblendung begleitet, gelten nicht in diesem prägnanten Sinne als "mit Verblendung" auftretend.

 

Unverblendeter Geist (vītamoham cittam). Dies sind die karmisch heilsamen und die karmisch neutralen Klassen des weltlichen Bewußtseins.

 

Der in sich zusammengezogene Geist (sankhittam cittam) ist ein der Starrheit und Müdigkeit (thīna-middha) verfallener, gleichsam eingeschrumpfter Geist.

Solch ,eingeschrumpfte' Bewußtseinszustände sind die fünf nicht-spontanen unheilsamen Bewußtseinsklassen (sasankhārika akusala); d.h. die entweder erst nach eigener Überlegung oder auf fremden Einfluß hin auftreten); es sind dies: 4 von Gier begleitete und ein von Abneigung begleiteter. Solch eingeschrumpfter und zusammengezogener Geist zieht sich nämlich gleichsam vor dem, Objekt in sich zurück.

Unter diese Kategorie dürften auch die folgenden Geisteszustände fallen: Stumpfheit, Schwerfälligkeit, Verschlossenheit, Gehemmtsein, Verkrampfung, die Objekt-Scheu manchen introvertierten Charaktertyps; d.h. die besonders langsame oder zögernde Reaktion auf den Objekt-Reiz, in Kürze: die kontraktive, zentripetale Tendenz des Geistes.

 

Der auseinanderstrebende (oder zerstreute) Geist (vikkhittam cittam) ist ein von Aufgeregtheit (uddhacca) begleiteter Bewußtseinszustand. Dieses Bewußtsein ist nämlich expansiv (pasata), d.h. es läßt sich von seinem Objekt leicht ablenken, (z.B.) durch besonders starke Zerstreutheit.

Wenn durch besondere Bedingungen die Aufgeregtheit stark geworden ist, so spricht man ausdrücklich von einem ,von Aufgeregtheit begleiteten' Bewußtseinszustand, (der dann als eine besondere Bewußtseinsklasse zählt; s. oben unter "Verblendeter Geist"). In anderen Fällen (d.h. in einem schwachen Grade) findet sich die Aufgeregtheit auch in allen anderen unheilsamen Bewußtseinszuständen.

"Vikkhitta" bedeutet im Allgemeinen "zerstreut"; hier in der Gegenüberstellung mit "sankhitta", dürfte es aber einen weiter zu fassenden Sinn haben und etwa die folgenden Eigenschaften einschließen: Neugier, Zerfahrenheit, Geschäftigkeit, Abwechslungssucht, Leichtsinn, Ausgelassenheit, Hemmungslosigkeit, der Objekt-Hunger manchen extravertierten Charaktertyps; d.h. eine allzu bereitwillige Reaktion auf Objektreize, in Kürze: die expansive, zentrifugale Tendenz des Geistes.

 

Der entwickelte Geist (mahaggatam cittam; wtl.: der groß gewordene). Dies bezieht sich auf das feinkörperliche Bereich (rupāvacara) und das unkörperliche Bereich (arupāvacara).

Gemeint ist hier der Bewußtseinszustand der entsprechenden Vertiefungen, von denen die ersten vier als die feinkörperlichen Vertiefungen (rūpajhāna) gelten, die weiteren vier als die unkörperlichen (arūpajhāna oder āruppa). Ihre Pflege mag u.U. zur Wiedergeburt im entsprechenden Daseinsbereich führen (rūpa- bzw. arūpa-bhava).

 

Der unentwickelte Geist (amahaggatam cittam; wtl.: der nicht groß gewordene). Dies bezieht sich auf das Sinnen-Bereich (kāmāvacara).

Weil jener erstgenannte Bewußtseinszustand Größe besitzt wegen seiner Fähigkeit, die Befleckungen zurückzudrängen, wegen der Fülle seiner Ergebnisse und wegen seines langen kontinuierlichen Ablaufs (dīghasantānatā), deshalb gilt er als "groß geworden" oder "entwickelt"; ferner auch, weil er durch einen erhabenen Willen (oder: edle Verwirklichungs-Absicht; ulārachanda) usw. erlangt wird. Wenn dieser Bewußtseinszustand die Stufe feinkörperlichen oder unkörperlichen Daseins erreicht hat, dann gibt es innerhalb der Welt nichts Größeres als dies; daher gibt der Kommentar diese beiden Bereiche als Erklärung für jenen Bewußtseinszustand.

Im Gegensatz dazu steht der unentwickelte, "nicht großgewordene" oder begrenzte Geist des Sinnenbereichs.

Vgl. hierzu die Zweier-Gruppe im Dhammasangani des Abhidhamma: Entwickelte Dinge (mahaggatā dhammā) und begrenzte Dinge (parittā dhammā), die dort ebenso wie hier erklärt werden.

 

Der übertreffbare Geist (sa-uttaram cittam; wtl.: "mit Höherem"). Dies bezieht sich auf das Sinnen-Bereich oder (nach anderer Auslegung) auch noch auf das feinkörperliche Bereich.

 

Der unüberteffbare Geist (anuttaram cittam). Dies bezieht sich auf das feinkörperliche und unkörperliche Bereich oder (nach anderer Auslegung) nur auf das letztere.

"Übertreffbar" ist ein Geist, für den es noch Geisteszustände gibt, die ihn zu übertreffen, über ihn hinauszugehen vermögen, die höher sind als er. "Unübertreffbar" ist das Gegenteil davon.

 

Der gesammelte Geist (samāhitam cittam) ist ein solcher, der sich in der Vollen oder Angrenzenden Sammlung befindet.

Als ,gesammelt' gilt ein Bewußtseinszustand, der, auf Grund seiner Befähigung das (der Geistesruhe) Entgegengesetzte zurückzudrängen, durch die Sammlung (samādhi) gut in sich gefügt ist (sammad-eva āhitam = samāhitam).

 

Der ungesammelte Geist (asamāhitam cittam) ist ein Geisteszustand, der keine der beiden oben erwähnten Arten der Sammlung besitzt.

 

Der befreite Geist (vimuttam cittam). Dies bezieht sich auf die zum Sinnenbereich gehörende (teilweise) ,Befreiung durch den Gegensatz' oder auf die zum ,entwickelten' Bewußtsein gehörende ,Befreiung durch (zeitweise) Zurückdrängung' (s. S. 115 Anm.)

Der unbefreite Geist ist einer, der keine dieser beiden Arten der Befreiung besitzt.

Hier (beim anfänglichen, weltlichen, Übungs-Stadium) haben die anderen (höheren) Arten der Befreiung, nämlich durch Ausrottung, Stillung und Erlösung, keinen Raum (s. S. 115 Anm.).

 

So weilt er nach innen beim Geiste ... Was für ein Gedanke (oder Bewußtseinszustand; citta), charakterisiert durch "lustbehaftet" usw., im jeweiligen Augenblick auftritt, diesen Gedanken prüft er. So weilt er beim eigenen Geiste in Betrachtung des Geistes, oder beim Geist eines anderen oder zeitweise beim eigenen Geist und zeitweise beim Geist eines anderen.

 

Die Dinge in ihrem Entstehen betrachtend ... bedeutet hier: er sieht das Entstehen und Vergehen des Bewußtseins (viññāna) gemäß jener fünffachen Darstellungsweise, beginnend mit: "Durch Entstehung von Nichtwissen kommt es zur Entstehung des Bewußtseins ..."

Die vier ,Bedingungen' für die Entstehung des Bewußtseins sind: 1. Nichtwissen, 2. Begehren, 3. Karma, 4. Geist und Körper (nāma-rūpa); der 65 Faktor ist das ,Merkmal der Ins-Daseintreten'. Das Vergehen des Bewußtseins erfolgt durch die Aufhebung der vier Bedingungen und das ,Merkmal der Veränderung'.

 

Hierbei nun besteht die ,Wahrheit vom Leiden' in der den Geist (d.h. das Bewußtsein) erfassenden Achtsamkeit. Das sie erzeugende vorhergehende Begehren ist die ,Wahrheit von der Leidens-Entstehung'. Das Nicht-Auftreten beider ist die ,Wahrheit von der Leidens-Aufhebung’. Der das Leiden verstehende, den Entstehungs(-Grund) aufgebende, auf dessen Aufhebung gerichtete Heilige Pfad ist die ,Wahrheit von Aufhebung führenden Weg'.

Nachdem der Übende, in dieser Weise der Methode der Vier Heiligen Wahrheiten folgend, eifrig gestrebt hat, wird er die Erlöschung erreichen. Das ist für den den Geist erfassenden Mönch der bis zur Heiligkeit führende Zugang zur Erlösung.


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