Note 87 zu D. 33

Über den kammakkhayo, die Tatenversiegung, findet sich im Mahābhāratam XIII 338 der Spruch:

Gleichwie die Lampe, wenn das Öl
Versiegt, alsbald zur Neige geht:
So muß das Schicksal, wenn die Tat
Versiegt, alsbald zur Neige gehn.

Die Selbstbestimmung des Menschen und seines Tuns ist im Anguttaranikāyo, Chakkanipāto No. 63, ed. Siam. p. 128 (PTS 415), so ausgesprochen: «Aus dem Denken, sag' ich, ihr Mönche, geht die Tat hervor: nachdem man gedacht hat vollbringt man die Tat in Werken, Worten und Gedanken.» 

Alles kommt auf die Gesinnung an, in der eine Tat geschieht; unbeabsichtigte Übeltat kommt dem Täter so wenig zu wie unbeabsichtigte Wohltat, Mittlere Sammlung 409-411. Ein Frevel, aus verderbter Gesinnung begangen, kann vieltausendjährige Folge haben, wie bei Dūsī, ebenda 367; und ungeheure Missetaten können durch glühende Läuterung alsbald zunichte werden, wie bei Angulimālo, S. 663. «heil, wahrlich, wird man durch heilsame Tat, übel durch üble».


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3.x [XR&CO'2007], Mon, 22 Oct 2007 12:01:06 GMT -->